PresseKat - Vom Cockpit auf die Schulbank: Staat fördert gesetzliche Berufskraftfahrer-Qualifikation

Vom Cockpit auf die Schulbank: Staat fördert gesetzliche Berufskraftfahrer-Qualifikation

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Mit 600 Millionen Euro jährlich wird die Bundesregierung von 2009 an Spediteure und Berufskraftfahrer im Rahmen der sogenannten Lkw-Maut-Harmonisierung entlasten. 450 Millionen Euro fließen unter anderem in die Aus- und Weiterbildung von Fahrern – diese ist ab September 2009 verpflichtend. Die Mittel können bis zum 15. Mai 2009 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beantragt werden.

(firmenpresse) - Mit den Fördergeldern, die aus Mauteinnahmen stammen, will die Bundesregierung die deutschen Transportunternehmen stärken. Ein Viertel der Mittel geht in die Absenkung der Kfz-Steuer für schwere LKW, drei Viertel in die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern, Disponenten und Mitarbeitern in Speditionen sowie in Investitionen in schadstoffarme Fahrzeuge und Sicherheitstechnik. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Themen Sicherheit und Umwelt. Darunter fällt ein Eco-Training zum Spritsparen ebenso wie der Lehrgang zum Gefahrgut-Transport. Auch sämtliche Lehrgänge im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetzes gehören dazu. Danach müssen alle Lkw-Fahrer ab September 2009 eine Grundqualifikation nachweisen. Außerdem ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung Pflicht. Anbieter sind z.B. DEKRA und ADAC.

Ein weiteres staatliches Förderprogramm für den Güterkraftverkehr trägt den Namen De-Minimis. Im Rahmen dieses Programms werden Investitionen in Umwelttechnik und Sicherheit bis zu einer jährlichen Gesamthöhe von 33.000 Euro je Unternehmen bezuschusst. Unternehmen können ihre Flotte bis zu folgenden Höchstbeträgen je Fahrzeug und/oder beschäftigter Person flott machen: Je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 2.000 Euro (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen), je personenbezogene Maßnahme bis 800 Euro (z.B. Kosten für Sicherheitsausstattung und Berufskleidung), je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 1.400 Euro (z.B. Erwerb von Telematiksystemen).
In den Genuss der Fördermittel kommen alle Unternehmen, die mautpflichtige Lkw ab 12 Tonnen Gesamtgewicht einsetzen. Für das laufende Jahr müssen die Anträge bis zum 15. Mai 2009 beim BAG eingegangen sein. Informationen zu den Voraussetzungen und Antragsformulare gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Güterverkehr.

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Von Lkw-Fahrern wird heute eine Menge verlangt – dazu gehört immer neues Fachwissen aus unterschiedlichsten Bereichen, wie Fahrzeugtechnik, Transport- und Verkehrsrecht oder Umweltschutz. Die gesetzlichen Bestimmungen ändern sich ständig, z.B. zu Lenk- und Ruhezeiten, und der Einsatz neuer Techniken, etwa von Fahrerassistenzsystemen, erfordert viel technisches Know-how.




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Datum: 22.04.2009 - 11:13 Uhr
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Freigabedatum: 22.04.2009

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