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IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“): CLLB Rechtsanwälte kommentieren Informationsschreiben zum Stand der Bankenverhandlung

ID: 844221

(firmenpresse) - Berlin, 27.03.2013 – Die Zukunft des geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG ist ungewiss, weiterhin steht für die Anleger des Fonds, der am berühmten Londoner Büroturm THE GHERKIN beteiligt ist, ein Totalverlust im Raum. Zur Erinnerung: Die Fremdfinanzierung in CHF droht dem Fonds das Genick zu brechen, da die Beleihungswertgrenze aufgrund ungünstiger Währungskursentwicklungen und aufgrund eines massiven Preiseinbruchs am Londoner Büroimmobilienmarkt stark überschritten wurde. Die finanzierenden Banken bestehen auf einer Umschuldung des CHF-Darlehens in GBP, was den Anlegern zur Abstimmung gestellt wurde.

Mit Schreiben vom 26.03.2013 informierte die IVG über die Zustimmung der Gesellschafter zur Umschuldung. Anderenfalls wäre es den Banken möglich gewesen, das Darlehen zu kündigen und zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen, was für die Anleger ziemlich sicher einen Totalverlust bedeutet hätte.

Umgekehrt bedeutet die Zustimmung zur Umschuldung keineswegs, dass nicht trotzdem ein Totalverlust eintreten kann. Die Mitteilung der IVG an die Anleger sind für diese nicht sehr positiv: die Banken bestehen auf einer Art Vorfälligkeitsentschädigung, die der Fonds nicht leisten kann. Lösungsansatz: man möchte entsprechend höhere Zinsen vereinbaren. Konsequenz für die Anleger: Ausschüttungen dürften bis auf weiteres entfallen.

Weitere Bedingung der Banken ist die erfolgreiche Durchführung einer Kapitalerhöhung. Hierzu hat die IVG in ihrem Schreiben weder Zahlen mitgeteilt, noch eine Andeutung gemacht, wie sie Anleger dazu bekommen möchte, weiteres Geld in diese Anlage zu investieren, die sich doch so fatal entwickelt hat. Nach persönlicher Einschätzung von Rechtsanwalt Hendrik Bombosch aus der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, München und Zürich jedenfalls besteht weiterhin ein sehr hohes Totalverlustrisiko für die Anleger.





Vor diesem Hintergrund empfiehlt er den Anlegern eine anwaltliche Prüfung einzuholen, ob in ihrem Fall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Entsprechende Urteile zugunsten von Gherkin-Anlegern konnte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits in Wuppertal, Köln, Frankfurt, Hanau, Lübeck und Oldenburg erstreiten. Inzwischen vertreten CLLB Rechtsanwälte eine Vielzahl weiterer Anleger des Fonds, die von den gesammelten Erfahrungen der Kanzlei profitieren. Jüngst unterbreitete die Deutsche Bank von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anlegern, die in Frankfurt Klage eingereicht hatten, attraktive Vergleichsangebote, die von den Anlegern angenommen wurden.

Die Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche sind vielfältig und sollten im Einzelfall abgeklärt werden. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass derartige geschlossene Beteiligungen nicht empfohlen werden dürfen, wenn der Anleger eine Anlage sucht, die als sichere Altersvorsorge gedacht ist.

Ebenso waren beratende Banken verpflichtet, die Anleger ungefragt über an sie für die Vermittlung fließende Rückvergütungen aufzuklären. Dies sowohl dem Grunde nach, wie auch bezüglich der Höhe. Aus einer Vielzahl von Anlegerkontakten hat Rechtsanwalt Bombosch den Eindruck gewonnen, dass es die Banken in diesem Punkt oft wohl nicht sehr genau genommen haben mit ihren Aufklärungspflichten. Aber erst wenn ein Anleger das eigene wirtschaftliche Interesse der beratenden Bank an einer Empfehlung genau kennt kann er sich überlegen, in wessen Interesse eine bestimmte Empfehlung erfolgt.

CLLB Rechtsanwälte weisen weiter darauf hin, dass vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung in vielen Fällen übernehmen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch,
CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin,
Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620,
Mail: bombosch(at)cllb.de, Web: www.cllb.de



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Datum: 29.03.2013 - 09:20 Uhr
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Freigabedatum: 29.03.2013

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