Änderung des Arzneimittelgesetzes geht ins Vermittlungsverfahren
(pressrelations) -
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, das den Einsatz von Antibiotika bei der Tierhaltung vermindern und für gesunde Lebensmittel sorgen soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Ziel ist es, den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika noch weiter zu fördern und die Tiergesundheit nachhaltig zu verbessern. Hierzu unterbreiten die Länder insgesamt elf Verbesserungsvorschläge, die sie im Vermittlungsverfahren durchsetzen wollen.
Das Gesetz erlaubt den Einsatz von Antibiotika-Medikamenten in der Tiermast zukünftig nur noch, wenn er aus therapeutischer Sicht unbedingt erforderlich ist. Notwendige Kontrollen sollen verschärft werden. Zudem ist eine bundesweite Datenbank zur Überwachung der Antibiotikavergabe geplant.
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