Bundesrat will Wahlrecht behinderter Menschen verbessern
(pressrelations) -
Die Länder haben heute die Bundesregierung mit einer Entschließung aufgefordert, unverzüglich die Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen zum Abschluss zu bringen und die angekündigten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Partizipation vorzulegen. Der derzeitige Ausschluss vom Wahlrecht aufgrund einer Betreuung oder der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bedürfe dringend einer politischen Überprüfung. Es sei zu berücksichtigen, dass das Wahlrecht in einem demokratischen Gemeinwesen ein essenzielles politisches Grundrecht darstelle. Dieses müsse selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen zustehen, so der Bundesrat.
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen
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