PresseKat - Pflichtversicherung für Futtermittelunternehmen beschlossen

Pflichtversicherung für Futtermittelunternehmen beschlossen

ID: 840295

Pflichtversicherung für Futtermittelunternehmen beschlossen

(pressrelations) -
DBV: Haftungsrisiken nur ungenügend ausgeräumt

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Mit dem Beschluss wurde jetzt eine Versicherungspflicht für Futtermittelunternehmen eingeführt, die zu einem Abbau der Haftungsrisiken für die Landwirte führen soll. Dadurch wird für Tierhalter im Falle von Lieferungen mit mangelhaften Futtermitteln und hierdurch verursachter Schäden zumindest das Insolvenzrisiko seines Lieferanten ausgeschlossen.

Der Berufsstand, so der DBV, vermisst aber eine weitere Regelung zur Minimierung der Haftungsrisiken. So hatte der DBV mehrfach eine eindeutige Regelung zur verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung der gewerblichen Futtermittelunternehmen eingefordert, die auch die Haftung für Schäden in Folge von Verkaufssperren bei Verdachtsfällen umfasst. Gerade der jüngste Aflatoxin-Fall bei importiertem Mais verdeutlichte erneut, dass Betriebe in ihrer Verantwortung als Lebensmittelhersteller ihre Produkte so lange nicht vermarkten können, wie nicht durch entsprechende Beprobungen Verdachtsfälle für unsichere Lebensmittel ausgeräumt worden sind. Dadurch erleiden die betroffenen Tierhalter Einkommensverluste sowie zusätzliche finanzielle Belastungen.

Die Höhe der nun eingeführten Mindestversicherungssumme hängt von der jährlichen Herstellungsmenge ab und wurde in 3 Stufen, zwei, fünf und zehn Millionen Euro, gestaffelt. Nach vorliegenden Einschätzungen müssten lediglich etwa 45 Futtermittelbetriebe ihre bestehenden Versicherungen aufstocken. Die resultierenden höheren Beiträge für die gewerblichen Hersteller seien laut DBV überschaubar, da der überwiegende Teil der Unternehmen diese bereits über anerkannte Gruppenverträge (Exedentenversicherung) abdeckt. Die Versicherungspflicht stelle vielmehr auf die bisher nur unzureichend oder gar nicht versicherten Lieferanten ab.






DBV-Pressestelle
Adresse: Claire-Waldoff-Straße 7; 10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431
Copyright: DBV

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:

DBV-Pressestelle
Adresse: Claire-Waldoff-Straße 7; 10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431
Copyright: DBV



drucken  als PDF  an Freund senden  'Die Leiber GmbH stockt auf - Zuwachs im Vertrieb' Ein Jahr TGV-Verbindung Frankfurt?Marseille
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.03.2013 - 13:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 840295
Anzahl Zeichen: 2377

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pflichtversicherung für Futtermittelunternehmen beschlossen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Bauernverband (DBV) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Stimmung in der Landwirtschaft hat sich etwas abgekühlt ...

Konjunkturbarometer Agrar mit stabilem Trend bei den Zukunftserwartungen (DBV) Die Stimmungslage der deutschen Landwirte hat sich etwas abgekühlt. Der Index des Konjunkturbarometer Agrar lag im 2. Quartal 2013 bei 33,1 Punkten nach 35,3 Punkten ...

Bundesrat verabschiedet Arzneimittelgesetz ...

DBV warnt vor mangelhafter Praktikabilität und viel Bürokratie (DBV) In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die umstrittene 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes verabschiedet. Demnach wird ab Anfang 2014 der Antibiotikaeinsatz in der Schwe ...

Alle Meldungen von Deutscher Bauernverband (DBV)