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Rubicon Minerals: Das Berufungsgericht von Ontario bestĂ€tigt die ZustĂ€ndigkeit der kanadischen Provinz Ontario fĂŒr die Ausstellung von Bergbaugenehmigungen

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Rubicon Minerals: Das Berufungsgericht von Ontario bestĂ€tigt die ZustĂ€ndigkeit der kanadischen Provinz Ontario fĂŒr die Ausstellung von Bergbaugenehmigungen

Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX | NYSE-MKT: RBY) („Rubicon“ oder das „Unternehmen“) wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass das Berufungsgericht von Ontario das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Ontario im Fall Keewatin v. Minister of Natural Resources („Keewatin“) fĂŒr ungĂŒltig erklĂ€rt hat.

Obwohl Rubicon nicht am Keewatin-Prozess beteiligt war, ist die Entscheidung des Berufungsgerichts von Ontario, die ZustĂ€ndigkeit der kanadischen Provinz Ontario fĂŒr die Ausstellung von Bergbaugenehmigungen zu wahren, fĂŒr Bergbauunternehmen in Ontario ĂŒberaus wichtig.

Das Unternehmen bewertet die Entscheidung des Berufungsgerichts von Ontario, das Urteil im Keewartin-Fall fĂŒr ungĂŒltig zu erklĂ€ren, als höchst positiv und ist der festen Überzeugung, dass der Antrag auf rechtliche ÜberprĂŒfung von Rubicons Schließungsplan fĂŒr sein vollstĂ€ndig genehmigtes Goldprojekt Phoenix bei Red Lake (Ontario), der von der Wabauskang First Nation („WFN“) eingereicht wurde, unbegrĂŒndet ist. Rubicon ist der Ansicht, dass es die WFN bei der Ausarbeitung des Schließungsplans und dessen endgĂŒltiger Abnahme durch das Ministry of Northern Development and Mines im Dezember 2011 ordnungsgemĂ€ĂŸ zu Rate gezogen hat. Bitte beziehen Sie sich ebenfalls auf die Pressemitteilung vom 17. Dezember 2012 mit dem Titel „Rubicon beabsichtigt weitere GesprĂ€che mit der Wabauskang First Nation“, der die BeratungsbemĂŒhungen, die Rubicon im Hinblick auf die WFN unternommen hat, ausfĂŒhrlich darlegt. Bitte besuchen Sie auch den folgenden Link, http://www.rubiconminerals.com/files/QA%20-%2012032013.pdf; hier finden Sie die Antworten des Unternehmens zu den in dieser Hinsicht am hĂ€ufigsten gestellten Fragen.





Über Rubicon Minerals Corporation

Rubicon Minerals Corporation ist ein Unternehmen, das sich auf die Erschließung von GoldlagerstĂ€tten im fortgeschrittenen Stadium spezialisiert hat. Den TĂ€tigkeitsschwerpunkt bildet die verantwortungsvolle und umweltfreundliche Erschließung des Goldprojekts Phoenix in Red Lake (Ontario), wo ab dem Jahr 2014 mit der Goldförderung begonnen werden soll. Rubicon ist ausreichend finanziert. FĂŒr sein Vorzeigeprojekt, das Goldprojekt Phoenix, wurden alle Genehmigungen im Hinblick auf einen Förderbetrieb erteilt. Daneben kontrolliert Rubicon im ertragreichen Goldgebiet Red Lake, in dem auch Goldcorps hochgradige Mine Red Lake liegt, ĂŒber 100 Quadratmeilen an Liegenschaften, die sich hervorragend fĂŒr die Exploration eignen. Die Rubicon-Aktien notieren an der NYSE.MKT (RBY) und an der TSX (RMX). Die Rubicon-Aktien finden sich im S&P/TSX Composite Index.

RUBICON MINERALS CORPORATION
„Mike Lalonde“
President & Chief Executive Officer

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemeldung enthĂ€lt Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des Abschnitts 21E des United States Securities Exchange Act von 1934 und als „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der in den kanadischen Provinzen geltenden Wertpapiergesetze (zusammen als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) gelten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind hĂ€ufig, wenn auch nicht immer, an der Verwendung von Begriffen wie z.B. „bemĂŒht sich“, „erwartet“, „glaubt“, „plant“, „schĂ€tzt“, „prognostiziert“ und „beabsichtigt“ zu erkennen, und an Aussagen darĂŒber, dass ein Ereignis oder Ergebnis eintreten oder erzielt werden „kann“, „wird, „wĂŒrde“, „sollte“, „könnte“ oder „dĂŒrfte“ bzw. an Ă€hnlichen AusdrĂŒcken.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und SchĂ€tzungen der FirmenfĂŒhrung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie reprĂ€sentieren deren aktuellen Wissensstand und basieren auf derzeit verfĂŒgbaren Daten und Annahmen, die von der FirmenfĂŒhrung als vernĂŒnftig erachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren u.a. auf folgenden Annahmen: dass die personellen Änderungen in angemessener Weise umgesetzt werden; dass die Nachfrage nach Gold- und BasismetalllagerstĂ€tten sich wie erwartet entwickelt; dass der Goldpreis auf einem Niveau bleibt, auf dem der Goldabbaubetrieb Phoenix wirtschaftlich rentabel ist; dass Betriebs- und InvestitionsplĂ€ne nicht durch mechanische Gebrechen, Fehlen von technischer AusrĂŒstung, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Transport- oder Infrastrukturprobleme oder Witterungsbedingungen vereitelt werden; dass Rubicon seinen Terminplan fĂŒr die Erschließung des Goldprojekts Phoenix einhalten kann; dass Rubicon weiterhin Facharbeiter einstellen und im Betrieb halten kann; dass die in der wirtschaftlichen Erstbewertung vom 8. August 2011 („PEA“) veröffentlichte RessourcenschĂ€tzung realisierbar ist; und dass es zu keinen wesentlichen unerwarteten Abweichungen bei den Energie- oder Materialkosten bzw. bei den Investitions- und Betriebskosten im Vorfeld der Produktion, die in der PEA ausgewiesen sind, kommt. Rubicon kann nicht garantieren, dass GeschĂ€ftsleute mit einem guten Urteilsvermögen, die ĂŒber die gleichen Information verfĂŒgen, auch die gleichen SchlĂŒsse daraus ziehen.

Da es sich bei der PEA um eine vorlĂ€ufige Bewertung handelt, sind auch abgeleitete Mineralressourcen enthalten, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als wirtschaftlich rentable Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es ist nicht sicher, ob die Werte der PEA tatsĂ€chlich erzielt werden. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Die SchĂ€tzung der abgeleiteten Mineralressourcen kann von diversen Faktoren, wie z.B. Umweltauflagen, Genehmigungen, Gesetzeslage, Besitzanspruch, Steuern, der gesellschaftspolitischen Situation, Marketing oder anderen wichtigen Faktoren maßgeblich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in dieser PEA angefĂŒhrten abgeleiteten Ressourcen sind nicht zuverlĂ€ssig. Die bisher durchgefĂŒhrten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Ressourcen zu definieren. Die per 8. August 2011 veröffentlichte PEA ist ein NI 43-101-konformer Fachbericht und wurde von AMC Mining Consultants durchgefĂŒhrt. Soutex Inc. beteiligte sich an der metallurgischen Analyse und Verarbeitung.

Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zÀhlen unter anderem auch Aussagen zur geplanten Goldproduktionsaufnahme im Jahr 2014.

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu fĂŒhren können, dass die tatsĂ€chlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von den zukĂŒnftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem: zukĂŒnftige Preise von Gold und anderen Metallen; mögliche Änderungen der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Gewinnungsraten; die tatsĂ€chlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsarbeiten; die tatsĂ€chlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen hinsichtlich zukĂŒnftiger wirtschaftlicher Bewertungen; Änderungen der Projektparameter aufgrund der laufend verbesserten Planung; technische Gebrechen oder unerwartete ProzessablĂ€ufe; UnfĂ€lle, Arbeitsstreitigkeiten und andere Risiken der Bergbaubranche; Verzögerungen und andere Risiken in Zusammenhang mit Joint Ventures; der zeitgerechte Erhalt der behördlichen Genehmigungen; die Einhaltung der behördlichen Auflagen durch Rubicon und andere relevante Parteien; die Finanzierbarkeit der geplanten Transaktionen und Programme zu vernĂŒnftigen Bedingungen; die angemessene und zeitgerechte DurchfĂŒhrung von Arbeiten durch Drittunternehmen; und Verzögerungen beim Abschluss der Erschließungs- oder Bauarbeiten. Zu den Faktoren, die dazu fĂŒhren könnten, dass die tatsĂ€chlichen Ergebnisse abweichen, zĂ€hlen u.a. Marktpreise, Explorationsergebnisse, VerfĂŒgbarkeit von Kapital und Finanzierungsmöglichkeiten zu vernĂŒnftigen Bedingungen, Verweigerung der Genehmigung der Regulierungsbehörden, unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Kosten, die bei einer eventuell notwendigen Sanierung anfallen können, die Marktlage sowie allgemeine wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.

Die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Stand der Dinge zum Zeitpunkt, als diese Pressemitteilung erstellt wurde. Rubicon ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukĂŒnftiger Ereignisse bzw. Ergebnisse noch aus sonstigen GrĂŒnden, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrĂŒcklich gefordert. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemĂ€ĂŸ herausstellen. TatsĂ€chliche Ergebnisse und zukĂŒnftige Ereignisse können unter UmstĂ€nden wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht zu sehr auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Angaben in der PEA vorlĂ€ufigen Charakter haben. Es ist nicht sicher, ob ein möglicher Abbaubetrieb errichtet oder eine Produktionsentscheidung gefĂ€llt werden kann. Eine Produktionsentscheidung, die nicht auf einer bankfĂ€higen Machbarkeitsstudie basiert, birgt zusĂ€tzliche Risiken, wie z.B. die Einbindung von abgeleiteten Ressourcen, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Die AbbauplĂ€ne und -termine, die metallurgischen ArbeitsablĂ€ufe und die EntwĂŒrfe der Verarbeitungsanlagen mĂŒssen eventuell verfeinert werden, um einen gut funktionierenden Betrieb zu gewĂ€hrleisten.

FĂŒr die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung ĂŒbernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

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Rubicon Minerals Corporation
Suite 1450 - 800 West Pender Street
Vancouver, BC; V6C 2V6
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Datum: 19.03.2013 - 08:02 Uhr
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