(ots) - Als Rechtsanwalt von Peter und Walter Kohl, den
Söhnen des Alt-Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl, gebe ich Folgendes
bekannt:
Peter und Walter Kohl können weiterhin behaupten, dass der
Journalist und Buchautor Dr. Heribert Schwan (Autor der
Hannelore-Kohl-Biografie "Die Frau an seiner Seite") eine
wahrheitswidrige eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Eine
Unterlassungsklage Schwans, mit der den Kohl-Söhnen diese Aussage
verboten werden sollte, wurde nunmehr mit Urteil des Landgerichts
München vom 27.02.2013 zurückgewiesen. Da Schwan auf Rechtsmittel
gegen dieses Urteil verzichtet hat, ist das Urteil rechtskräftig.
Hintergrund des Verfahrens waren Aussagen Schwans in einer
eidesstattlichen Versicherung vom 04.08.2011, die Schwan vor dem
Landgericht Hamburg eingereicht hatte. In dieser eidesstattlichen
Versicherung hatte Schwan u. a. erklärt, von ihm befragte Zeugen
hätten bestätigt, dass Hannelore Kohl sich bei ihnen über das
Verhalten ihrer Söhne beklagt habe. Diese Aussagen nahmen die
Kohl-Söhne zum Anlass, um einen Teil der von Schwan aufgeführten
Zeugen selbst zu befragen. Die so angesprochenen Zeugen bestritten,
sich gegenüber Schwan so geäußert zu haben, wie von ihm in der
eidesstattlichen Versicherung angegeben. Dies veranlasste die
Kohl-Söhne, anlässlich eines mit der Süddeutschen Zeitung geführten
Interviews davon zu sprechen, dass Schwan eine wahrheitswidrige
eidesstattliche Versicherung abgegeben habe.
Im Rahmen der vor dem Landgericht München von Schwan erhobenen
Unterlassungsklage musste das Gericht anhand von Tonbänder
überprüfen, ob sich die von Schwan befragten Zeugen tatsächlich so
geäußert haben, wie von ihm in der eidesstattlichen Versicherung
angegeben. Dies war zur Überzeugung des Gerichts nicht der Fall,
sodass das Landgericht die Unterlassungsklage von Schwan
zurückgewiesen hat.
Im selben Zusammenhang ist derzeit noch ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig, in
dem es um die Anzeige der Kohl-Söhne gegen Schwan wegen Abgabe einer
falschen eidesstattlichen Versicherung geht.
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Rechtsanwalt Simon Bergmann
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