Bayerisches Modernisierungsprogramm mit verbesserten Konditionen
(pressrelations) - Herrmann: Energetische und altengerechte Sanierung des Wohnungsbestandes wichtiger denn je
"Das Bayerische Modernisierungsprogramm ist und bleibt eine kräftige finanzielle Hilfe für die Eigentümer von Mietwohnungen", so Innenminister Joachim Herrmann heute in München. "Mit Hilfe des Programms können dringend notwendige Modernisierungen leichter finanziert werden. Auch die Mieter profitieren davon, weil Mieterhöhungen deutlich geringer ausfallen. Im Jahr 2008 konnten insgesamt fast 170 Millionen Euro ausgezahlt werden." Die Förderrichtlinien wurden den geänderten Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angepasst und erfüllen die Vorgaben des EU-Rechts für staatliche Beihilfen. Herrmann: "Durch die zusätzlichen Mittel der Landesbodenkreditanstalt (Labo) kann die Zinsvergünstigung der KfW sogar nochmals deutlich verbessert werden."
Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Modernisierungsprogramm mit Mitteln der Labo und der KfW Gebäude- und Wohnungssanierungen mit zinsgünstigen Kapitalmarktdarlehen. Zum 1. April 2009 haben sich einige Änderungen ergeben. Gefördert werden nun alle Maßnahmen, die auch nach den KfW-Programmen "Energieeffizient sanieren" und "Wohnraum modernisieren" förderfähig sind. Das sind neben Aufwendungen zum Energieeinsparen und zur allgemeinen Wohnwertverbesserung auch Maßnahmen, die es älteren Menschen ermöglichen, länger in der angestammten Wohnung zu bleiben. Dazu zählen beispielsweise das barrierefrei nutzbare Badezimmer oder rollstuhlgerechte Hauszugänge. Seit diesem Monat profitieren Förderempfänger zudem von günstigeren Zinssätzen. Dazu trägt die Labo mit einer Verbilligung der Darlehen der KfW jeweils um 0,75 Prozent bei. Ein Darlehen der KfW mit einem Zinssatz von beispielsweise drei Prozent verbilligt sich dadurch auf 2,25 Prozent.
Bei der Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern ist nun eine befristete Belegungsbindung mit großzügig bemessenen Einkommensgrenzen erforderlich. Diese Neuregelung ist zur Erfüllung von Vorgaben der EU notwendig. Bei der Förderung von Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeheimen ist eine Belegungsbindung nicht vorgesehen.
Die neuen Bedingungen gelten ab sofort für alle Förderanträge. Sie sind im Internet unter http://www.wohnen.bayern.de unter der Rubrik "Förderung" abrufbar.
"Jede modernisierte Wohnung spart im Jahr durchschnittlich 2,7 Tonnen Treibhausgase ein. Zusätzlich werden die Mieter von steigenden Ausgaben für Energiekosten entlastet." Vor allem die einkommensschwächeren Haushalte wüssten diese Ersparnisse bei der "zweiten Miete" zu schätzen, so Innenminister Herrmann. Positive Wirkungen habe die Modernisierungsförderung auch für die regionale Wirtschaft: Das durch die geförderten Wohnungsbaumaßnahmen angestoßene Bauvolumen komme vor allem dem heimischen Handwerk zugute und sichere zahlreiche Arbeitsplätze in der Region.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse(at)stmi.bayern.de