Verleger begrüßen Bundestagsbeschluss zum Leistungsschutzrecht
(ots) - Mit dem Beschluss zum Leistungsschutzrecht für
Presseverlage hat der Deutsche Bundestag heute eine Rechtslücke
geschlossen. Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle
Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue
Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines
fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt.
Die Verlagshäuser erhalten mit einem eigenen Leistungsschutzrecht
ein Recht, das anderen Werkmittlern längst zusteht. Es wird ihnen
ermöglichen, selbst zu verfügen, unter welchen Bedingungen ihre
Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken
genutzt werden. Ein automatisches Verwertungsrecht ist mit der
beschlossenen Regelung nicht verbunden. Vielmehr steht es den
Verlagshäusern frei, die unternehmerische Entscheidung zu treffen,
was sie mit Suchmaschinen und Aggregatoren, die die Verlagsinhalte
gewerblich nutzen möchten, vereinbaren.
Mit dem Leistungsschutzrecht gibt die Politik den Verlegern ein
faires Instrument an die Hand, über die gewerbliche Nutzung ihrer
Inhalte durch Suchmaschinen und Aggregatoren selbst zu entscheiden.
Dies ist ein richtiges Signal des Parlaments, das den Wert
journalistischer Inhalte und der freien Presse unterstreicht.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de
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Datum: 01.03.2013 - 11:10 Uhr
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