Bessere Rechtsetzung
(pressrelations) - Nach Ansicht des Bundesrates müssen bei der europäischen Rechtsetzung deutlichere Anstrengungen unternommen werden, um den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gerecht zu werden. In ihrer heutigen Stellungnahme zum 15. Rechtsetzungsbericht der Kommission betonen die Länder, dass die Auseinandersetzung mit diesen Prinzipien noch substantieller werden müsse. Es reiche nicht aus, dass sich die Kommission bei ihrer Subsidiaritätskontrolle auf pauschale Ausführungen und abstrakte Rechtserwägungen beschränke. Stattdessen müsse sie sich deutlich intensiver mit den Stellungnahmen der nationalen Parlamente auseinandersetzen. Um die Beachtung der Grundsätze zu dokumentieren, solle die Kommission in ihrem nächsten Bericht konkrete Beispiele anführen.
Zwar begrüßt der Bundesrat, dass ein neuer Leitfaden zur Folgenabschätzung der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle mehr Bedeutung einräumen soll. Dies führe aber nicht notwendigerweise dazu, dass entsprechende Bedenken im Rechtsetzungsverfahren tatsächlich aufgegriffen würden.
Der Bundesrat erinnert weiter daran, dass eine Aufwertung dieser Grundsätze mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages ohnehin erfolge. Zum einen müssten die Stellungnahmen der Länderparlamente dann systematisch auf ihre Wirkung überprüft werden. Zum anderen reichten Subsidiaritätsbedenken allein dann schon aus, um eine Klage vor dem EuGH anzustrengen. Dessen Rechtsansicht zur Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit spielt nach Ansicht des Bundesrates eine entscheidende Rolle, um einen europaweiten Konsens über das Verständnis der Prinzipien herzustellen. Deshalb müsse er ihre Anwendung auch umfassend prüfen dürfen.
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "Bessere Rechtsetzung 2007" (15. Bericht)
Drucksache 719/08 (Beschluss)
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