DYCKMANS: Europäische Justizminister müssen ambitionierter gegen Gefahr der Doppelbestrafung vorgehen
DYCKMANS: Europäische Justizminister müssen ambitionierter gegen Gefahr der Doppelbestrafung vorgehen
(pressrelations) - BERLIN. Zur Tagung des JI-Rates (Rat "Justiz und Inneres") am 6. April 2009, auf dem über einen Rahmenbeschluss zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren beraten wird, erklärt die justizpolitische Sprecherin und Vertreterin der FDP-Bundestagsfraktion im Unterausschuss Europarecht Mechthild DYCKMANS:
Ich begrüße das Ziel der tschechischen Ratspräsidentschaft, parallele Strafverfahren gegen denselben Beschuldigten wegen derselben Tat zu vermeiden. Dabei dürfen die Europäischen Justizminister nicht nur daran denken, Zeit, Energie und finanzielle Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden zu sparen. Mindestens genauso wichtig ist, dass die Beschuldigten nur einem einzigen Strafverfahren ausgesetzt werden.
Um dies zu erreichen, müssen die Justizminister den vorliegenden Entwurf noch ergänzen: Dort muss festgelegt werden, dass nur ein Staat die Ermittlungen führt. Deswegen muss der Rahmenbeschluss bestimmen, welcher Staat zuständig sein soll. Auf jeden Fall sollte er klarstellen, dass ein EU-Staat die Strafverfolgung einzustellen hat, sobald das Strafverfahren in einem anderen Staat - sei es durch Verurteilung oder Freispruch - beendet wurde.
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Datum: 03.04.2009 - 12:32 Uhr
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