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PASCHEDAG: Bundesschiedsgericht entscheidet

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PASCHEDAG: Bundesschiedsgericht entscheidet

(pressrelations) -
FDP-Bundesgeschäftsführer JÖRG PASCHEDAG teilt mit:

Das Bundesschiedsgericht der FDP hat am Mittwoch entschieden:

Der Antrag eines Parteimitglieds aus Bayern, den Beschluss des Bundesvorstands auf Vorziehen des ordentlichen Bundesparteitags aufzuheben, wird abgewiesen.

Der ordentliche Parteitag findet somit am 9./10. März in Berlin statt.


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Datum: 20.02.2013 - 16:31 Uhr
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