Strafzahlung entzieht NPD finanziellen Handlungsspielraum
(pressrelations) - Zu der heute durch die Bundestagsverwaltung verhaengte Strafzahlung gegenueber der NPD erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Fograscher:
Im Rechenschaftsbericht 2007 der NPD hat die Bundestagsverwaltung Unrichtigkeiten festgestellt. Das Parteiengesetz sieht vor, dass in solchen Faellen eine finanzielle Sanktion in Hoehe des Zweifachen der unrichtigen Angaben faellig wird. Fuer die NPD bedeutet das: Sie muss mehr als 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen.
Neben den personellen Querelen in der NPD wird ihr damit die finanzielle Basis fuer die anstehenden Wahlkaempfe entzogen. Auch wenn die NPD durch diese Strafzahlung geschwaecht ist, so duerfen wir diese verfassungsfeindliche Partei nicht aus den Augen verlieren. Sie wird auch weiterhin versuchen, ihre rechte und menschenverachtende Ideologie zu verbreiten und versuchen, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen.
Deshalb muessen wir an der Pruefung eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens weiterarbeiten und auch den Kampf gegen Rechtsextremismus verstaerken.
2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de