Bundesverfassungsgericht: Adoptionsrecht auch für Homosexuelle
Bundesverfassungsgericht: Adoptionsrecht auch für Homosexuelle
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Zur aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Adoptionsrecht von homosexuellen Paaren erklärt Bernd Schlömer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
»Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung in ihre Schranken weisen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Adoptionsrecht kann nur ein Zwischenschritt sein. Ich fordere den Gesetzgeber jetzt auf, konsequent die vollständig rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragenen Partnerschaften herbeizuführen. Kinder zu haben, darf nicht länger zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der sexuellen Identität darf sich kein Vorrecht herleiten, dass heterosexuelle Partnerschaften leichter Kinder adoptieren können als andere Partnerschaften.«
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Datum: 19.02.2013 - 18:01 Uhr
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