Verhandlungstermin zu Schadensersatzansprüchen bei Wertpapiergeschäften nach dem 1. November 2007 aufgehoben
Verhandlungstermin zu Schadensersatzansprüchen bei Wertpapiergeschäften nach dem 1. November 2007 aufgehoben
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Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Pressemitteilung Nr. 18/2013 für den 19. Februar 2013 angekündigten Verhandlungstermin in der Sache XI ZR 215/11, in der unter anderem die Frage aufgeworfen wurde, welchen Einfluss der seit 1. November 2007 geltende § 31d WpHG bzw. die Art. 19 und Art. 26 der ihm zugrundeliegenden europäischen Richtlinien (2004/39/EG und 2006/73/EG) auf die Aufklärungsbedürftigkeit von Gewinnmargen bei Wertpapiergeschäften haben, aufgehoben, weil die Klägerin ihre Revision zurückgenommen hat. Damit ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe rechtskräftig.
XI ZR 215/11
LG Baden-Baden - Urteil vom 18. Mai 2010 - 3 O 290/09
OLG Karlsruhe - Urteil vom 30. März 2011 - 17 U 133/10
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Datum: 18.02.2013 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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