Nur teilweise Patentschutz embryonaler Stammzellen
Vollständiger Patentschutz für Stammzellengewinnung durch andere Methoden
(PresseBox) - Der Bundesgerichtshof musste im zugrundeliegenden Fall eine Entscheidung in Bezug auf die Patentierung von menschlichen Stammzellen treffen.
Stammzellengewinnung durch Zerstörung von Embryonen
Grundlage des Rechtsstreits ist ein Patent, über dessen gesetzliche Berechtigung entschieden werden musste. Das Patent wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt am 19. Dezember des Jahres 1997 angemeldet und wurde schließlich im April 1999 erteilt. Dieses Patent bezog sich auf neurale Vorläuferzellen...
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Datum: 13.02.2013 - 08:45 Uhr
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