DYCKMANS: FDP begrüßt Stärkung des Wohnungseigentums
(pressrelations) - BERLIN. Zu der Einigung der Berichterstatter des Deutschen Bundestages, das Vorrecht der Wohnungseigentümer vor den Realkreditgläubigern zu stärken, erklärt die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS:
Die FDP-Bundestagsfraktion hat eine Initiative zur Stärkung des Wohnungseigentums gestartet, der sich nun alle Fraktionen angeschlossen haben. Durch die zum 1. Juli 2007 in Kraft getretene Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes sollte die Rechtsposition der Wohnungseigentümer gegenüber Banken und sonstigen Realkreditgläubigern bei der Zwangsversteigerung für fällige Hausgeldforderungen gestärkt werden. Leider lief das Vorrecht der Wohnungseigentümer in der Praxis vollständig ins Leere. Zur Durchsetzung des Anspruchs sind die Wohnungseigentümer auf eine Bescheinigung des Finanzamtes angewiesen, aus der sich der Einheitswert der betroffenen Eigentumswohnung ergibt. Bislang waren die Finanzämter jedoch weder berechtigt noch verpflichtet, eine solche Einheitswertbescheinigung auszustellen. Dieser Konstruktionsfehler soll nach einer Verständigung der zuständigen Berichterstatter des Deutschen Bundestages auf Initiative der FDP nunmehr durch eine gesetzliche Klarstellung korrigiert werden. Die FDP hatte sich hierfür seit langem eingesetzt und hierzu auch einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 16/9453). Ich freue mich, dass die anderen Fraktionen in dieser Frage nunmehr dem Vorschlag der FDP folgen. Dieser Schritt wird dazu beitragen, die Attraktivität des Wohnungseigentums zu erhöhen.
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