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Hessen arbeitet mit Inkassounternehmen zusammen - Gerichtskosten-Außenstände in zweistelliger Millionenhöhe sollen reduziert werden

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(ots) - Die Gerichtskassen im Bundesland Hessen dürfen
künftig mit privaten Inkassounternehmen zusammenarbeiten. Das regelt
das neue "Hessische Justizkostengesetz", das der Wiesbadener Landtag
am 21. November 2012 mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen hat.
Hintergrund sind hohe Außenstände im zweistelligen Millionenbereich.
Zwischen 2006 und 2008 standen laut Angaben des hessischen
Justizministeriums Gerichtskosten zwischen 13,5 und 15,9 Millionen
Euro offen. Die Zusammenarbeit der Landesbehörden mit
Inkassounternehmen soll diese Außenstände nun reduzieren und dadurch
Mehreinnahmen für die Kassen erzielen.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt das
Gesetz ausdrücklich. "Es zeigt, dass Inkassounternehmen eine für die
Wirtschaft und für die Allgemeinheit unverzichtbare Dienstleistung
erbringen", so BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg. "In der
Zusammenarbeit mit den Gerichtskassen können Inkassounternehmen ihre
unbestreitbare Expertise beim Forderungseinzug in den Dienst der
Steuerzahler stellen und dazu beitragen, wichtige öffentliche
Aufgaben zu finanzieren."

Das Gesetz sieht konkret vor, dass Inkassounternehmen die
hessischen Gerichtskassen bei dem Einzug niedergeschlagener
Forderungen unterstützen dürfen. Dabei sind sie als sogenannte
Verwaltungshelfer tätig. Zu den Unterstützungsmaßnahmen gehören die
Bewertung von Erfolgsaussichten beim Einzug niedergeschlagener
Forderungen, der Abgleich von Daten etwa zu Anschriften unbekannt
verzogener Schuldner oder der Datenabgleich zu bei Auskunfteien
gespeicherten Informationen sowie der schriftliche und telefonische
Kontakt mit Schuldnerinnen und Schuldnern. Dabei übernehmen die
Inkassounternehmen keine hoheitlichen Aufgaben wie etwa
Vollstreckungsmaßnahmen, die auch weiterhin ausschließlich von
staatlichen Gerichtsvollziehern durchgeführt werden dürfen. "Zudem




bleiben die Behörden stets Herren des Verfahrens", betont Berg.

Als besonders erfolgversprechend sieht Berg die
Langzeitüberwachung von Forderungen an. "Haben Gerichtsvollzieher im
Auftrag der Gerichtskassen die Bearbeitung wegen Erfolglosigkeit
eingestellt, so werden die Forderungen derzeit von den Kassen in der
Regel nicht mehr weiter bearbeitet. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass
viele Schuldner nach einer bestimmten Zeit wieder leistungsfähig
werden. Durch regelmäßige schriftliche und ggf. telefonische
Kommunikation halten Inkassounternehmen daher den Kontakt, um bei
einer Verbesserung der finanziellen Situation zu tragfähigen
Zahlungsvereinbarungen zu kommen." Möglich seien zum Beispiel
Ratenzahlungen, die sich an der jeweiligen Leistungsfähigkeit des
Zahlungspflichtigen orientieren. "Das bringt konkrete Mehreinnahmen -
letztlich zugunsten aller Steuerzahler."

Berg erwartet, dass durch die Zusammenarbeit beide Seiten
voneinander profitieren. Inkassounternehmen würden erfahren, wie
Prozesse in der öffentlichen Verwaltung funktionieren. Die
Gerichtskassen andererseits könnten aus erster Hand lernen, "wie ein
professionelles Forderungsmanagement in der privaten Wirtschaft
heutzutage funktioniert", so Berg. "Sie können Prozesse auswerten und
prüfen, ob es sinnvoll ist, sie äquivalent auch auf das
Forderungsmanagement der Verwaltungen zu übertragen. Ich bin mir
absolut sicher, dass durch diesen Erfahrungsaustausch weitere
Optimierungspotenziale in den Verwaltungen erschlossen werden können,
die dann auch zusätzliche Einnahmeverbesserungen zur Folge haben
werden."

Das Land Hessen folgt mit diesem Gesetz dem Beispiel der
Landeshauptstadt Wiesbaden, die bereits erfolgreich mit
Inkassounternehmen kooperiert. Durch die Einführung eines kommunalen
Forderungsmanagements ist es Wiesbaden gelungen, innerhalb von zehn
Jahren seine monatlichen Außenstände von rund 50 Millionen Euro auf
unter 40 Millionen Euro zu reduzieren sowie rund 7 Millionen Euro an
Einnahmen zu realisieren.

Ãœber den BDIU

Der BDIU ist mit 560 Mitgliedsunternehmen der größte
Inkassoverband in Europa und der zweitgrößte weltweit.
BDIU-Mitglieder führen pro Jahr über fünf Milliarden Euro für ihre
Auftraggeber wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück. Sie
bearbeiten fast 20 Millionen außergerichtliche Mahnungen pro Jahr,
von denen sie 80 Prozent einer vorgerichtlichen Klärung zuführen.
Dadurch entlasten sie die Justiz millionenfach von
Forderungsstreitigkeiten. Alle BDIU-Mitglieder unterliegen der
strengen Berufsaufsicht durch den Verband - die Mitgliedschaft im
BDIU gilt daher auch als Qualitätssiegel für eine seriöse
Inkassotätigkeit.



Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Pressesprecher: Marco Weber
Telefon: 030/2 06 07 36-40
Telefax: 030/2 06 07 36-33
E-Mail: weber(at)inkasso.de
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https://www.xing.com/companies/bdiu


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Datum: 31.01.2013 - 11:35 Uhr
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