Fahrgastrechte: Busunternehmen fürchten neue EU-Bestimmungen
(pressrelations) - Bad Windsheim (ARCD) – Europäische Verbände von Tour-Operatoren und Busreiseunternehmen richten einen Appell an den Verkehrsausschuss des EU-Parlaments, bei seiner Abstimmung über Fahrgastrechte bei Busreisen (Ende März) nicht nur an die Fahrgäste zu denken, sondern auch an die betroffenen Unternehmen. Die Idee der Ausweitung der Fahrgastrechte auf Busreisende scheine lobenswert, meinte Tom Jenkins, Direktor der ETOA (European Tour Operator Association); er zweifle jedoch daran, dass diese gesetzlichen und finanziellen Vorschriften Busreisen tatsächlich attraktiver machen. „Denn Autobusse sind schon heute die sicherste und umweltfreundlichste Reisevariante im Straßenverkehr.“ Dennoch nehme in erster Linie der Auto-Urlaubsverkehr zu.
Der Dachverband IRU (International Road Transport Union) befürchtet, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Regelung von den Busunternehmen nicht eingehalten werden könne. Die anvisierte Höhe der Haftungsverpflichtung von Busunternehmen bei Unfällen sowie Entschädigungszahlungen bei Verspätungen seien unangemessen und für die Mehrheit der vorwiegend kleinen und mittleren Busreiseunternehmen unannehmbar. Im Todes- oder Verletzungsfall sieht die EU-Verordnung derzeit Entschädigungszahlungen von bis zu 220 000 Euro pro Fahrgast vor.
Bei Annullierung einer Busreise ohne ausreichende Information über andere Verkehrsmittel zum Zielort ist überdies neben der Rückerstattung des Fahrtpreises auch eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Ticketpreises vorgesehen. Rund 7 % aller Reisen in der EU werden in Autobussen zurückgelegt. Sollten Busunternehmen ihre finanzielle Zusatzbelastung auf die Reisekosten aufrechnen, könnte dies den Preisvorteil von Busreisen zunichte machen und der Sektor würde – trotz besserer Fahrgastrechte – weitere Kunden verlieren, fürchtet die IRU. ARCD
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