(ots) - Im Prozess um die Prostituierten-Affäre des
Schauspielers Ottfried Fischer hat das Landgericht München
entschieden: Der angeklagte Journalist, ein BILD-Redakteur, hat den
Prominenten nicht genötigt oder erpresst. Der Journalist wurde heute
- zum zweiten Mal - in allen Punkten der Anklage freigesprochen.
Damit wurde ein Freispruch des Landgerichts von 2011 bestätigt, den
das Oberlandesgericht München letztes Jahr aufgehoben hatte.
Das Gericht machte mit der Entscheidung auch deutlich, dass eine
Strafbarkeit wegen des Gebrauchens von Bildaufnahmen (Paragraf 201a
StGB) nicht gegeben ist, wenn Journalisten brisante Fotos oder Filme
entgegennehmen und sichten - und wenn sie dann auch mit dem
Betroffenen über die Existenz des Materials sprechen. Damit steht
fest: Journalisten, denen derartiges Recherchematerial vorliegt und
die den Betroffenen damit konfrontieren, machen sich nicht strafbar.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht Axel Springer AG: "Das
heutige Urteil ist ein Sieg für die Recherchefreiheit der Presse. Der
Versuch der Münchener Staatsanwaltschaft und Ottfried Fischers,
presserechtlich gebotene Arbeit von Journalisten zu kriminalisieren,
ist gescheitert."
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Tobias Fröhlich
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