BGH-Entscheidung bestätigt Glücksspielregelung in Deutschland
(ots) - Zur heutigen Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH), Fragen zur Glücksspielregelung in
Deutschland dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, erklären
die amtierenden Vorsitzenden des Deutschen Lotto- und Totoblocks,
Michael Burkert und Peter Jacoby:
"Der BGH bestätigt den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag und
sieht nach dem für heute erwarteten Beitritt des Landes
Schleswig-Holstein die Kohärenz in Deutschland nicht in Frage
gestellt. Durch Vorlage beim EuGH solle allerdings geklärt werden,
dass auch die in Schleswig-Holstein erteilten Konzessionen dem
Kohärenzgebot in Deutschland nicht im Wege stehen."
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Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schäfer
Leitung PR / Internet und Neue Medien / Strategie und Planung
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Geschäftsführer: Michael Burkert und Peter Jacoby
Aufsichtsratsvorsitzende: Ministerin Monika Bachmann
HR 4489, AG Saarbrücken
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Datum: 24.01.2013 - 10:45 Uhr
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Deutscher Lotto- und Totoblock / Schlagwort(e):
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Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt die Entscheidung der
Ministerpräsidenten der Länder für den neuen Glücksspielstaatsvertrag
DGAP-Media / 15.12.2011 / 15:26
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