(ots) - Wer krank wird, hat ein Recht auf eine
Heilbehandlung, denn dafür zahlt man jeden Monat
Krankenversicherungsbeiträge. Umso größer ist der Ärger, wenn die
Kasse einen im Stich lässt und sich weigert, für medizinische Hilfe
oder die soziale Absicherung zu zahlen. Unglaublich: Der
Spitzenverband der Krankenkassen erklärt seinen Mitgliedern leicht
nachvollziehbar, wie sie Patienten mit juristischen Spitzfindigkeiten
in eine "Krankschreibungslücke" locken können, um nicht zahlen zu
müssen. In "betrifft: Der verlorene Patient - wenn die Krankenkasse
nicht zahlt" zeigt das SWR Fernsehen am 23. Januar 2013 um 20.15 Uhr
mehrere Fälle, in denen Patienten von ihrer Krankenkasse
alleingelassen wurden und sich nun gegen deren Sparpolitik wehren.
Die 56-jährige Brigitte ist nach einem Schlaganfall halbseitig
gelähmt. Über einen kurzen Zeitraum zahlte die Kasse die
erforderlichen Reha-Maßnahmen, dann aber der Schock: Nach dem Besuch
einer Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes wird ihr, entgegen der
Einschätzung ihrer Ärzte, eine langfristige Reha versagt. Ihre
Krankenkasse stuft sie stattdessen als "austherapierten" Pflegefall
ein, bei dem sich teure Reha-Behandlungen nicht mehr lohnen würden.
Mit Hilfe Ihres Mannes kämpft sie um ihr Recht, verklagt die
Krankenkasse und gewinnt. Ein weiterer Fall ist ein Kraftfahrer aus
dem Fränkischen. Nach vielen Berufsjahren am Steuer kämpft er mit
chronischen Bandscheiben-Problemen. Er war deswegen zuletzt über
einen längeren Zeitraum krankgeschrieben und bezog Krankengeld von
der Kasse. Als er aber eine Anschluss-Krankschreibung einreichte,
strich ihm die Kasse völlig unvorbereitet die Zahlungen und kündigte
ihm sogar den Versicherten-Status - das alles wegen eines angeblichen
Formfehlers. Er musste ebenfalls vor Gericht ziehen, um seine
Ansprüche geltend zu machen - mit bisher ungewissem Ausgang.
"betrifft: Der verlorene Patient - wenn die Krankenkasse nicht
zahlt", am 23. Januar 2013 um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen.
Die Sendung ist vorab im passwortgeschützten Vorführraum des
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