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Neuerungen 2013: Wahlfreiheit am Gymnasium, U3-Ausbau, neue Hochschule

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Neuerungen 2013: Wahlfreiheit am Gymnasium, U3-Ausbau, neue Hochschule

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Regierungssprecher Michael Bußer: "Weichen für neues Jahr sind gestellt"

"Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 an den Gymnasien, ein Doppelhaushalt 2013/2014 mit klarem Kurs auf einen schuldenfreien Landeshaushalt, Ausbau der U3-Betreuungsangebote und eine neue hessische Hochschule Geisenheim sind einige politische Schwerpunkte der Hessischen Landesregierung für das Jahr 2013", erklärte der Sprecher der Landesregierung, Staatssekretär Michael Bußer. Die Weichen für das neue Jahr seien gestellt. Zudem sei die Einrichtung eines weiteren Hauses des Jugendrechts in Frankfurt geplant.

Der Hessische Landtag hat für die Jahre 2013/2014 einen Doppelhaushalt verabschiedet. "Das Land setzt den konsequenten Abbau der Nettoneuverschuldung fort und investiert in wichtige Zukunftsthemen wie Bildung, Hochschulen, Familien, innere Sicherheit und Infrastruktur", erläuterte der Staatssekretär. Dies sei nur erreicht worden, weil an anderer Stelle strukturelle Verbesserungen, wie beispielsweise die Anhebung der Grunderwerbssteuer sowie der geplante Stellenabbau in der Landesverwaltung, umgesetzt würden. Die eingeleitete Reform des Kommunalen Finanzausgleichs wird den ländlichen Raum stärken und die Wirkungen des demografischen Wandels abfedern. "Zusammen mit dem Kommunalen Schutzschirm sorgt das Land dafür, die kommunalen Haushalte auf eine tragfähige Grundlage zu stellen", so Bußer.

Wahlfreiheit zwischen G8 und G9

Ab dem Schuljahr 2013/2014 können auch Gymnasien - wie bereits seit 2008 die Gymnasialzweige der kooperativen Gesamtschulen - zwischen der fünfjährigen und der sechsjährigen Dauer der Mittelstufe wählen. Das Antragsverfahren zum Wechsel von G8 nach G9 kann von Schulen, die diese Möglichkeit wahrnehmen wollen, eingeleitet werden; mit der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2012 sind die rechtlichen Grundlagen dafür gelegt. Die Schulgemeinde muss sich mit einer Zweidrittelmehrheit für den Wechsel entscheiden.





Hessen hält bereits jetzt für 31,8 Prozent der Kinder unter drei Jahren (U3) einen Betreuungsplatz vor. "Um den Versorgungsgrad von 35 Prozent für den Rechtsanspruch zum 1. August 2013 zu erreichen, stehen für 2013 100 Millionen Euro aus dem Landesinvestitionsprogramm für den U3-Ausbau zur Verfügung", sagte der Regierungssprecher. Das Landesinvestitionsprogramm speist sich zu rund 55 Millionen Euro aus Landesmitteln und zu rund 44 Millionen Euro aus Bundesmitteln.

Die Hochschule Geisenheim entsteht zum 1. Januar 2013 durch die Zusammenführung der Forschungsanstalt Geisenheim und des Fachbereichs Geisenheim der Hochschule RheinMain in eine eigenständige Hochschule. "Hessen gründet damit erstmals seit Jahrzehnten nicht nur eine neue, sondern eine Hochschule neuen Typs in staatlicher Trägerschaft", sagte der Staatssekretär. Für die Angehörigen der neuen Hochschule Geisenheim hieße das vor allem, dass künftig Lehre und Forschung nicht nur örtlich, sondern auch organisatorisch zusammengeführt werden.

"Europäische Geschichte war stets von Kriegen geprägt. Die Europäische Union ist heute ein Friedens- und Jahrhundertprojekt", sagte der Staatssekretär. Daher engagiere sich die Hessische Landesregierung - unter Federführung des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa - mit dem ?Europadialog Hessen? für den Zusammenhalt in der Europäischen Union.

Weitere Änderungen in Kürze:

Islamischer Religionsunterricht auf dem Weg
Mit dem Schuljahr 2013/2014 beginnt die Einführung bekenntnisorientierten Religionsunterrichts an zunächst 25 hessischen Grundschulen. In DITIB Landesverband Hessen e. V. und Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e.V. hat das Land zwei geeignete Partner gefunden, mit denen es bei der Durchführung des Unterrichts kooperieren wird. Der Religionsunterricht wird von Lehrkräften im Staatsdienst und nach staatlichen Lehrplänen erteilt werden, die aber mit den Grundsätzen der beiden Religionsgemeinschaften übereinstimmen.

Hessen strafft die Struktur der Bildungsverwaltung
Mit der Errichtung des Landesschulamtes zum 1. Januar 2013 sind alle Behörden der hessischen Bildungsverwaltung in einem einheitlichen Amt gebündelt worden. Damit wurde einerseits die Möglichkeit erweitert, überregionale Verwaltungsaufgaben zusammenzuführen, andererseits aber sind die bisherigen Standorte in der Fläche beibehalten worden. So ist eine ortsnahe Aufsicht und Unterstützung der Schulen gewährleistet. Ausgangspunkt der Reform war das zentrale schulpolitische Anliegen, die Eigenverantwortlichkeit aller Schulen zu stärken.

Hessisches Altenpflegegesetz
Die Landesregierung entwickelt die Ausbildungsmöglichkeiten zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer weiter und begegnet so aktiv dem Fachkräftebedarf im Pflegesektor. Die Änderungen des Hessischen Altenpflegegesetzes, die 2013 in Kraft treten, sorgen dafür, dass die Altenpflege und die Altenpflegeberufe weiter gestärkt werden und sicher für die Zukunft aufgestellt sind. Die Landesregierung setzt dabei nicht nur auf die Sicherstellung der Erstausbildung, sondern auch auf die Optimierung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Mit den Änderungen am Hessischen Altenpflegegesetz wird Menschen aus Drittstaaten die Möglichkeit eingeräumt, bei einer Altenpflegehilfeausbildung ihre Berufserfahrungen anerkennen zu lassen. Zudem haben sie künftig die Möglichkeit, zwischen einer Anpassungsmaßnahme, wie einem Lehrgang, und einer Eignungsprüfung zu wählen.

Abschaffung der Praxisgebühr
Ab 1. Januar 2013 müssen auch die hessischen Bürgerinnen und Bürger keine Praxisgebühr mehr bezahlen, wenn sie einen Arzt aufsuchen. Die Hessische Landesregierung hatte sich für die Abschaffung der Gebühr eingesetzt. Das ist eine unkomplizierte und sozial gerechte Lösung für alle Versicherten und entlastet Ärztinnen und Ärzte.

Neue Rahmenbedingungen für die Niederlassung von Ärzten
Mit Jahresbeginn wird eine kleinräumigere Planung von Arztsitzen möglich sein. Damit werden die aus den 1990er Jahren stammenden Rahmenbedingungen für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten und für die Verteilung der Arztsitze in einer Region modernisiert und bedarfsgerecht angepasst. Die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie wird nicht nur kleinräumigere Planungsbereiche und neue Kennziffern für den Bedarf an Arztsitzen schaffen. Künftig kann bei der Erstellung des neuen Bedarfsplans durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Hessen von den Bundesvorgaben abgewichen werden.

Dienstrechtsmodernisierungsgesetz
Mit dem im Dezember 2012 in den Landtag eingebrachten Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wird 2013 die Reform des hessischen Dienstrechts abgeschlossen und die Weiche für einen modernen und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst in Hessen gestellt. Nachdem der Bund nicht mehr die Gesetzgebungskompetenz für das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten hat, ist insoweit der Weg frei für ein eigenständiges Hessisches Dienstrecht. Das Gesetz fasst daher das Hessische Beamtengesetz insbesondere unter Umgestaltung des Laufbahnrechts neu. Bei der Neugestaltung des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes ist die Mitnahmemöglichkeit von Versorgungsanwartschaften bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft hervorzuheben.

Kosten für Straßensanierung können neu umgelegt werden
Am 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Kraft. Mit der KAG-Novelle wird den Gemeinden ermöglicht, durch Satzungsrecht für die Sanierung ihrer Straßen wiederkehrende Beiträge festzulegen. Damit besteht für die Gemeinden die Alternative, die Kosten einer Straßensanierung nicht nur auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke umzulegen, sondern stattdessen die Beitragshöhe durch eine Kostenverteilung auf ein größeres Abrechnungsgebiet, etwa einen Ortsteil, abzufedern.

Öffentliches Archivgut für jedermann
Mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Gesetz zur Neuregelung des Archivwesens und des Pflichtexemplarrechts wird das Archivrecht in Hessen modernisiert und die Abgabe von Pflichtexemplaren von Druckwerken auf digitale Publikationen erweitert. Kern des Gesetzes ist eine Organisationsreform der Staatsarchive. Die neue Struktur sieht vor, standortübergreifende Aufgaben in einem Hessischen Landesarchiv zu bündeln. Ziel ist eine effiziente Archivverwaltung mit landesweit einheitlicher Ausgestaltung zentraler archivfachlicher Aufgaben und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Das Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden und die Staatsarchive in Darmstadt und Marburg nehmen standortbezogene Aufgaben weiterhin eigenständig wahr. Darüber hinaus werden die für die bundesweite Ausbildung von Archivaren zuständige Archivschule Marburg und das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde als Kooperationspartner des Landesarchivs auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Weitere Regelungen betreffen die Fortentwicklung des Archivrechts aufgrund des technischen Wandels in der Schriftgutverwaltung sowie die Archivierung und Nutzung des Archivgutes. Im Interesse einer bürgerfreundlichen Archivverwaltung sieht die Neuregelung ein Recht auf Nutzung des öffentlichen Archivgutes für jedermann vor, ohne dass dafür ein berechtigtes Interesse dargelegt werden muss.

Berufsfachschulbesuch kann auf Ausbildungszeit angerechnet werden
Mit der Verordnung über die Anrechnung des Besuchs einer Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in Ausbildungsberufen wird es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit anzurechnen und diese damit zu verkürzen. Eine Anrechnung ist bis zu einem Jahr möglich. Die Verordnung schafft eine Anrechnungsmöglichkeit von beruflicher Vorbildung und trägt dazu bei, Ressourcen in der Berufsbildung zu schonen und die Ausbildungszeit insgesamt zu verkürzen und so schneller einen Berufsabschluss zu erlangen.

Neues Wohnraumfördergesetz
Das neue Wohnraumfördergesetz erweitert die Ziele der sozialen Wohnraumförderung (Eigentumsbildung sowie Bau und Modernisierung von Mietwohnungen) über die reine Versorgungsaufgabe hinaus auf die Anpassung des Wohnraums an die Erfordernisse des demografischen Wandels, die energetische Nachrüstung der Bestände sowie die Sicherung der städtebaulichen Funktion von Wohnquartieren. Priorität erhält die Eigentumsbildung.


Pressestelle: Staatskanzlei
Pressesprecher: Staatssekretär Michael Bußer, Sprecher der Landesregierung
Telefon: (0611) 32 39 18, Fax: (0611) 32 38 00
E-Mail: presse(at)stk.hessen.de

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Datum: 28.12.2012 - 11:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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