PresseKat - UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich bei der Technik?

UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich bei der Technik?

ID: 789104

Gemäß UV-Schutz-Verordnung (UVSV) muss ab dem 1. November 2012 beim Betrieb von UV-Besonnungsanlagen („Solarien“) zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal angeboten werden.

(firmenpresse) - Gemäß UV-Schutz-Verordnung (UVSV) muss ab dem 1. November 2012 beim Betrieb von UV-Besonnungsanlagen („Solarien“) zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal angeboten werden. Das beinhaltet auch die Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den betreuenden Mitarbeiter. Hinzu kommen zahlreiche technische Vorgaben, die zu erfüllen sind. Das betrifft neben reinen Solarien oder Bäderbetrieben, die über UV-Bestrahlungsgeräte verfügen, auch entsprechende Fitness- und Gesundheits-Studios sowie Wellness-Einrichtungen.

Welche technischen und sonstigen Vorgaben gibt es?
Seit August 2012 dürfen in Deutschland keine Solarien mehr betrieben werden, die einen erythemalen Wert von 0,3 W/qm überschreiten. Personen unter 18 Jahren darf kein Zugang mehr zu UV-Bestrahlungsgeräten ermöglicht werden. Sonst drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 50.000 €.

Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat laut UV-Schutz-Verordnung sicherzustellen, dass UV-Schutzbrillen in ausreichender Zahl bereitgehalten werden und jeder Nutzerin und jedem Nutzer vor der Nutzung eines UV-Bestrahlungsgerätes durch das Personal des Betreibers eine solche Schutzbrille angeboten wird.

Bei der Bestrahlung von Nutzerinnen und Nutzern mit einem UV-Bestrahlungsgerät, das bauartbedingt variable Entfernungen der bestrahlten Person zum Gerät zulässt, muss dafür Sorge getragen werden, dass der erforderliche Mindestabstand eingehalten wird; dies kann etwa durch eine Markierung oder eine bauliche Maßnahme gewährleistet werden.

Das UV-Bestrahlungsgerät muss über eine Notabschaltung verfügen, welche die Strahlung sofort beendet und von der Nutzerin oder dem Nutzer während der Bestrahlung leicht erreicht werden kann.

Es muss sichergestellt sein, dass sich bei einer erythemwirksamen Bestrahlung von mehr als 800 Joule pro Quadratmeter das UV-Bestrahlungsgerät selbst abschaltet (Zwangsabschaltung).





Was bedeutet das für den Einsatz von UV-Bestrahlungsgeräten?
Um sicherzustellen, dass der Kunde die in seinem individuellen Dosierungsplan festgehaltenen Daten einhält, kann beispielsweise auf ein kartengestützes System zurückgegriffen werden. Die vom Gesetzgeber geforderten technischen Maßnahmen können beispielsweise mithilfe von Chipkarten-Handterminals umgesetzt werden. Hier sind auch Lösungen zur Nachrüstung alter Geräte möglich.

Beispiel für eine Umsetzung mit einem Chipkarten-Handterminal
Wenn ein Kunde das Beratungsangebot in Anspruch nehmen möchte, wird sein persönlicher Hauttyp ermittelt und auf der Chipkarte gespeichert. Die Chipkarte dient dann während der Bestrahlungsserie als Freischaltungskarte für den Betrieb der Solarien und garantiert die Einhaltung des Dosierungsplans, was folgende Faktoren umfasst: einheitliche erste Bestrahlung, maximale Bestrahlungsanzahl am Tag, Pause (mindestens 48h) zwischen den ersten beiden Bestrahlungen, maximale Bestrahlungsanzahl pro Woche, maximale Bestrahlungsanzahl pro Monat, maximale Bestrahlungsanzahl pro Einheit sowie Einhalten der Abfolge der im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlungen.

Neue BSA-Qualifikation bietet alle wichtigen Informationen
Mithilfe der Weiterbildung der BSA-Akademie zur „Fachkraft UVSV“ können alle Unternehmen, die UV-Bestrahlungsgeräte betreiben, ihre Mitarbeiter optimal auf eine Personenzertifizierung gemäß UVSV vorbereiten. Direkt im Anschluss an die BSA-Qualifikation kann eine solche Zertifizierung, welche durch die unabhängige Zertifizierungsstelle BSA-Zert vorgenommen wird, erfolgen. Weitere Informationen unter: www.bsa-akademie.de/uv-schutz.

Weitere Informationen
Fachkraft UVSV (http://www.bsa-akademie.de/index.php?id=2080)
BSA-Zert (http://www.bsa-zert.de/)
„Änderungen für die Beratungspraxis“ (http://www.bsa-akademie.de/index.php?id=60960&news_id=1428&goback)
„Änderungen für die Mitarbeiterqualifikation“ (http://www.bsa-akademie.de/index.php?id=60960&news_id=1439&goback)

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die BSA-Akademie ist ISO-zertifiziert und mit ca.140.000 Teilnehmern seit 1983 einer der führenden Bildungsanbieter im Zukunftsmarkt Prävention, Fitness und Gesundheit. Mit Hilfe der über 50 staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgänge können sich Quereinsteiger wie Fitnessprofis individuell qualifizieren: Der Einstieg in die Branche gelingt mit „B-Lizenz“-Lehrgängen z. B. für Fitness, Gruppentraining, Ernährung und Mentale Fitness. Darauf aufbauend erfolgt die schrittweise Weiterbildung bis zum Profiabschluss beispielsweise als „Fitnesstrainer-A-Lizenz“, „BSA- Personal-Trainer- Zertifikat“, „Lehrer für Ernährung“ oder „Manager für Fitness- und Freizeitanlagen“. BSA-Qualifikationen ermöglichen die Vorbereitung auf die öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfungen „Fitnessfachwirt IHK“ und „Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung IHK“. Darüber können sich BSA-Teilnehmer mit dem IHK-Zertifikatslehrgang „Fachkraft für betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)“ und dem Praxisworkshop „Berater für betriebliches Gesundheitsmanagement“ zu Experten im betrieblichen Gesundheitsmanagement qualifizieren. Bei der BSA-Akademie erfolgt der Wissenserwerb durch Fernunterricht und kompakte Präsenzphasen an bundesweiten Lehrgangszentren. So können die Lehrgänge nebenberuflich absolviert und so optimal mit beruflichen und privaten Verpflichtungen vereinbart werden. Eine Förderung ist z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit, Meister-BAföG, den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und regionale Fördermittel möglich. Zahlreiche BSA-Präsenzphasen können auch während der BSA-Lehrgangsreise Mallorca, die jeweils im Mai und September stattfindet, absolviert werden.
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Datum: 28.12.2012 - 10:37 Uhr
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