Neue Bau-Förderprogramme der KfW-Bankengruppe: Nutzung wird noch einfacher
(pressrelations) - Zu den neuen Foerderprogrammen fuer Energieeffizienz und Klimaschutz der KfW-Bankengruppe erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Rainer Fornahl:
Ab dem 1. April 2009 gelten neue Regelungen fuer Foerderprogramme zur energetischen Modernisierung von Gebaeuden.
Die Nutzung der Foerderprogramme wird fuer die Verbraucher noch einfacher. Jetzt muessen die Programme und Foerderbedingungen bekannter werden, damit sie entsprechend Wirkung entfalten koennen. Noch besteht ein Informationsdefizit ueber die vielfaeltigen Moeglichkeiten. Damit aus den guten Ideen Erfolgsprogramme werden, wie es das CO2-Gebaeudesanierungsprogramm vorgemacht hat, sollten Bundesregierung und die KfW-Bank eine breit angelegte Informations-Offensive starten, um ein moeglichst grosses Publikum ueber die Neuordnungen und Moeglichkeiten zu informieren. Dabei sind Verbaende, Kammern und die Immobilienwirtschaft einzubeziehen.
Mit den Foerderprogrammen werden gleich drei positive Effekte
erreicht: Wir sichern Arbeitsplaetze vor Ort, staerken den Klimaschutz und fuer die Buerger sinken durch geringeren Energieverbrauch die Heizkosten.
Aus dem ersten Konjunkturpaket stellt die Bundesregierung 1,5 Milliarden Euro fuer Energieeffizienz-Massnahmen. Die Programme "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizient Bauen" sorgen fuer eine verbesserte Unterstuetzung entsprechender Vorhaben im Gebaeudesektor. 80 Millionen Euro umfasst das Programm "Altersgerecht Umbauen" fuer die Foerderung von Modernisierungen, die die Wohnungen an die Beduerfnisse aelterer Menschen anpassen. Mit dem neuen Programm "Investitionsoffensive Infrastruktur" stehen 150 Millionen Euro bereit, um durch zinsverbilligte Kredite struktur- und finanzschwachen Kommunen Infrastrukturmassnahmen zu ermoeglichen. Nicht zu vergessen ist, dass die Foerderungen weitere Investitionen ausloesen. Und diese sichern Arbeitsplaetze.
In diesem Kontext steht auch eine von der EU-Kommission per Verordnung eroeffnete Moeglichkeit, vier Prozent der verfuegbaren EFRE-Foerdermittel fuer Energieeffizienz-Massnahmen im Wohngebaeudebestand einzusetzen. Die Bundeslaender sollten diese Moeglichkeit zur Aufstockung der Foerdermittel fuer die energetische Gebaeudesanierung nutzen.
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