Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar
(pressrelations) - Zu der heute im Bundestag stattgefundenen Ersten Lesung des Buergerentlastungsgesetzes erklaeren die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Frechen und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger:
Durch das Buergerentlastungsgesetz koennen ab dem 1. Januar 2010 die Beitraege zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer abgesetzt werden. Das Buergerentlastungsgesetz setzt damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Beruecksichtigung der Vorsorgeaufwendungen um. Die SPD hat dafuer gesorgt, dass von der Entlastung nicht nur private sondern auch die gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte profitieren.
Die Beitraege sind steuerlich absetzbar, soweit sie fuer eine existenznotwendige Absicherung erforderlich sind. Dies entspricht dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Unter die steuerliche Absetzbarkeit fallen sowohl die Beitraege fuer den Versicherten selbst als auch fuer seinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner wie auch fuer seine Kinder. Durch die erweiterte steuerliche Absetzbarkeit der Beitraege werden die Buergerinnen und Buerger um etwa 9,3 Milliarden Euro jaehrlich entlastet. Davon entfallen drei Viertel auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
In die anstehenden Beratungen des Buergerentlastungsgesetzes wird die SPD die Ausweitung des Schulbedarfspakets einbringen. Das Ende letzten Jahres eingefuehrte Schulbedarfspaket ist bisher auf das 10. Schuljahr begrenzt. Dieses Schulbedarfspaket soll kuenftig bis zum 13. Schuljahr gewaehrt werden. Ausserdem sollen das Schulbedarfspaket kuenftig auch Kinder aus den Familien erhalten, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Kinderzuschlag zur Deckung des Lebensunterhalts erhalten.
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