Straftäter müssen ab jetzt mit höheren Geldstrafen rechnen
(pressrelations) - Anlaesslich der 2./3. Lesung des Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Strafgesetzbuches - Anhebung der Hoechstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen - erklaeren der zustaendige Berichterstatter Peter Danckert und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Stuenker:
Straftaeter muessen ab jetzt mit hoeheren Geldstrafen rechnen. Mit dem neuen Gesetz haben wir die derzeitige Obergrenze der Tagessaetze von 5.000 Euro auf 30.000 Euro erhoeht. Straftaeter mit Spitzeneinkommen sollen und werden das zu spueren bekommen.
Im deutschen Strafrecht ist die Geldstrafe die Hauptstrafe neben oder zusaetzlich zur Freiheitsstrafe. Sie wird in Tagessaetzen von mindestens einem Euro und hoechstens 5.000 Euro verhaengt. Die Hoehe der Tagessaetze richtet sich nach den persoenlichen und wirtschaftlichen Verhaeltnissen des Taeters. In der Regel wird sein Nettoeinkommen zugrunde gelegt. Die Anzahl der Tagessaetze spiegelt den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat wider.
Seit fast 35 Jahren liegt die Tagessatzhoehe unveraendert bei maximal 5.000 Euro. In diesem Zeitraum hat sich aber die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich ueber der geltenden Tagessatzhoechstgrenze von 5.000 Euro liegt, mehr als verachtfacht. Insbesondere Straftaeter mit Spitzeneinkommen sind dadurch bevorteilt.
Die Ueberlegung, die Obergrenze vollstaendig aufzuheben, haben wir mangels Bestimmtheit einer solchen Regelung verworfen.
Um dem Gedanken der Belastungsgleichheit bei Straftaetern mit einem aeusserst hohen Einkommen noch besser gerecht zu werden, haben wir im Rahmen der parlamentarischen Beratungen die derzeitige Obergrenze von 5.000 Euro entgegen dem Regierungsentwurf nicht nur auf 20.000, sondern auf 30.000 Euro erhoeht.
2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de