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MPC Holland 50 und 51: Immobilienfonds sind keine sichere Kapitalanlage

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Den geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 50 und 51 geht es verhältnismäßig gut. Trotzdem sollen Anleger beachten, dass es sich bei Immobilienfonds um eine Kapitalanlageform handelt, die mit zahlreichen wirtschaftlichen Risiken verbunden ist.

(firmenpresse) - Die 2004 aufgelegten Immobilienfonds Holland 50 und 51 aus dem Hause MPC investieren in Gebäude in Amsterdam, Den Bosch, Maastricht und Rotterdam. Die Ausschüttungen aus den Fonds stagnierten zwar in den letzten Jahren, jedoch mussten die Anleger bisher keinen gravierenden Ausfall in Kauf nehmen. Da sich auf dem niederländischen Immobilienmarkt schwerwiegende Probleme abzuzeichnen beginnen, ist der weitere Verlauf der Holland-Fonds allerdings nur schwer abzuschätzen. Die Nachfrage nach Mietflächen hat sich im einstigen Boomland verringert. Auch die Immobilienpreise sind davon betroffen. Angesichts dieser wirtschaftlichen Entwicklung von MPC Holland sollten Anleger bedenken, dass es bei geschlossen Immobilienfonds um keine verlässliche und sichere Kapitalanlage handelt.

Die Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die mit zahlreichen Risiken verbunden ist. Zu diesen Risiken zählen u. a. das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Deshalb kann diese Beteiligungsform keinesfalls eine sichere Altersvorsorge bieten. Des Weiteren handelt es sich bei Immobilienfonds um keine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit frei verfügbar ist. Der Zweitmarkt ist bei Immobilienfonds nicht geregelt. Letztlich muss auch berücksichtigt werden, dass der Wert der Immobilien und die Mietpreise stark von der Nachfrage abhängig sind.

Wurden Anleger des MPC Holland 50 und 51 über diese Risiken falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss nämlich ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt in zwei Schritten: sie muss anleger- und anlagegerecht sein. Im ersten Schritt muss die Kapitalanlage auf die individuellen Wünsche des Anlegers abgestimmt sein. Im zweiten Schritt müssen die Funktionsweise des Anlagemodells und dessen Risiken umfassend dargestellt werden. Keinesfalls dürfen ausschließlich Vorteile und Chancen geschildert werden. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, bestehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche wegen einer falschen Anlageberatung





Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung

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Datum: 15.12.2012 - 11:13 Uhr
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Ansprechpartner: Christiana Franke Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
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