(firmenpresse) - Die Mehrheit der Deutschen spricht sich für ein Alkoholkonsumverbot in Zügen des Nah- und Fernverkehrs aus. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag von Zeit Online hervor, an der 1027 Befragungspersonen teilnahmen. Online-reiseportal.com (www.online-reiseportal.com) fasst die Ergebnisse zusammen.
Während 42 Prozent der Befragten für einen kontrollierten Alkoholausschank im zugeigenen Restaurant plädierten, sprachen sich ganze 41 Prozent der befragten Personen für ein striktes, ausnahmsloses Alkoholkonsumverbot in den deutschen Nah- und Fernverkehrszügen aus. Bereits seit einigen Jahren herrscht beispielsweise bei Verkehrsunternehmen des Hamburger und Münchner Nahverkehrs, aber auch bei Bahngesellschaften wie der Metronom Eisenbahngesellschaft GmbH bereits ein ausnahmsloses Alkoholverbot. Die Deutsche Bahn dagegen sieht nicht vor, mit einem strikten Verbot gegen den Alkoholkonsum in ihren Zügen vorzugehen. Der Fahrgastverband Pro Bahn hingegen bejaht ein konsequentes Alkoholverbot in den Zügen des Nah- und Fernverkehrs und in sämtlichen Bahnhöfen angesichts der Sicherheit und Reisekomforts der Fahrgäste eindeutig. Es sei unzumutbar, dass viele Menschen aufgrund weniger, alkoholisierter Einzelpersonen die Möglichkeiten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs nur noch äußerst ungern oder sogar überhaupt nicht mehr nutzen, erklärte Pro Bahn-Sprecher Matthias Oomen gegenüber Zeit Online. Dennoch sind die Rahmenbedingungen eines Alkoholkonsumverbotes mit erheblichen Definitionsschwierigkeiten verbunden. So kann ein Verbot nur dann greifen, wenn ein Fahrgast eine Flasche Alkohol öffnet, nicht aber, wenn sie lediglich mitgeführt wird. Fahrgäste, die bereits vor Fahrantritt stark alkoholisierten sind, könnten demnach auch mit der Einführung eines Alkoholkonsumverbotes nicht des Zuges verwiesen werden. Matthias Oomen schlägt deshalb vor, den Alkoholkonsum in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit zu bestrafen. Die Politik müsse demnach erkennen, dass die Sicherheit im öffentlichen Verkehr auch eine öffentliche Angelegenheit darstelle, so wie bei der Sicherheit im Straßenverkehr auch die Verkehrspolizei selbstverständlich sei.
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