PresseKat - Erfolg für den Lärmschutz: Bundestag stimmt für Abschaffung des Schienenbonus

Erfolg für den Lärmschutz: Bundestag stimmt für Abschaffung des Schienenbonus

ID: 774089

Erfolg für den Lärmschutz: Bundestag stimmt für Abschaffung des Schienenbonus

(pressrelations) -
Einführung des lärmabhängigen Trassenpreissystems der DB Netz AG

Heute hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt. Darin geht es unter anderem um die Abschaffung des Lärmprivilegs der Schiene, des so genannten "Schienenbonus". Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie die zuständige Berichterstatterin, Daniela Ludwig:

"Der Lärmschutz in Deutschland ist heute einen entscheidenden Schritt voran gekommen: Der Deutsche Bundestag hat für die Abschaffung des Schienenbonus? gestimmt. Die Koalitionsfraktionen schaffen damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten und stellen neue Weichen. Wir können die Anwohner an Schienenwegen besser vor der steigenden Lärmbelastung schützen. Der Güterverkehr wächst beständig. Es gibt mehr Hochgeschwindigkeitszüge und schnellere Zugfolgen. Daher müssen wir heute anders auf die Lärmbelastung an Schienenwegen reagieren als vor 30 Jahren, als der Schienenbonus eingeführt wurde. Rot-Grün hätte bereits 2003 das Lärmprivileg der Schiene abschaffen können - und es nicht getan. Wir handeln jetzt. Aber die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruht sich nicht auf diesem Ergebnis aus: Wir setzen uns dafür ein, dass der Schienenbonus auch im Bereich der Lärmsanierung an Bestandsstrecken umgesetzt wird.
Wir begrüßen zudem ausdrücklich die Einführung des lärmabhängigen Trassenpreissystems der DB Netz AG im Dezember 2012. Als Transitland brauchen wir Regelungen, die nicht nur deutsche, sondern auch ausländische Güterzüge betreffen: Durch die lärmabhängigen Trassenpreise wird es für alle Bahnunternehmen Impulse geben, um Güterwagen lärmtechnisch umzurüsten und zu modernisieren."

Hintergrund:

Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in der Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Mit Änderung von § 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird dieser so genannte "Schienenbonus" für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans eröffnet werden, nicht mehr angewendet. Die neue Regelung kann aber auch schon vorher wirksam werden, wenn der Vorhabenträger selbst oder "ein Dritter" die etwaigen Mehrkosten übernimmt.






CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion(at)cducsu.de
http://www.cducsu.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Außenminister Westerwelle: VN-Abstimmung ist Auftrag für direkte Friedensverhandlungen Canon X Mark I Presenter: clever rechnen, perfekt präsentieren
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 30.11.2012 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 774089
Anzahl Zeichen: 2801

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.

Wie funktioniert Google Ads und was nützt es? ...

Die bekannteste und größte Suchmaschine der Welt ist Google. Sie ist schon seit vielen Jahren das Synonym für die Suche im Internet. Alles, was auf normalem Weg nicht gefunden wird, kann "gegoogelt" werden. Alleine in Deutschland wurde G ...

Als KMU die nötige Aufmerksamkeit generieren ...

Kleine und mittlere Unternehmen sind häufig regional ansässig. In den letzten Jahren haben sich jedoch immer mehr Unternehmen gegründet, die Kunden auch außerhalb der Region akquirieren möchten. Mit gezielten Werbemethoden kann es gelingen, inne ...