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Medical Data Institute GmbH: Haftungsrisiken bei Verzicht auf Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe

ID: 769259

(firmenpresse) - (DGAP-Media / 23.11.2012 / 10:49)

Experten diskutierten gestern auf dem Kölner WundCongressüber den
Stellenwert der physikalischen Thromboseprophylaxe

Köln, Starnberg - Die aktuelle Diskussion um die physikalische
Thromboseprophylaxe mit Medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen (MTPS)
weitet sich immer mehr aus. Neben medizinischen Erfordernissen werden nun
auch gesundheitsökonomische, technische und haftungsrechtliche Aspekte
diskutiert.

Auch auf dem Interdisziplinären WundCongress am 22. November in Köln wurde
dieses Handlungsfeld von Referenten vorgetragen. Den Auftakt gestaltete Dr.
Colin M. Krüger, Chirurg aus Berlin und Mitglied der Expertengruppe
Thromboseprophylaxe des Medical Data Institute. Seine Analyse der aktuellen
Situation: Die aktuelle S3-Leitlinie zur Thromboseprophylaxe zufolge
scheinen die MTPS gegenüber den Heparinen zunehmend an Bedeutung zu
verlieren.

Aber was ist mit den Patienten, die kein Heparin erhalten dürfen? Hier
stellen MTPS eine Alternative zu den Medikamenten im Sinne einer
physikalischen Prophylaxe dar, diese sind aber in der aktuellen S3-
Leitlinie unterrepräsentiert. Warum? Bei einer Literaturrecherche in
medizinischen Datenbanken, die den Zeitraum von 1985 bis 2012 beleuchtet,
wurden nur 40 peer review Zitate zu MTPS gefunden, aber 1.229 Einträge zu
Heparin. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: MTPS sind Medizinprodukte,
Heparine hingegen sind Arzneimittel und deshalb traditionell umfangreicher
mit Studien untermauert. Insofern 'vergleichen wirÄpfel mit Birnen', so
der Referent, die MTPS sehen unberechtigter Weise vergleichsweise weniger
gut dokumentiert aus. Dazu kommt laut Krüger eine erhebliche Unschärfe in
der Risikoklassifizierung sowie in der Formulierung der Leitlinie. 'Nicht
alltagstauglich, nicht entscheidungs- und anwendungssicher, keine Leitlinie




To Go', so Krüger. MTPS seien nach wie vor von hoher Bedeutung im Rahmen
eines ausgewogenen Thrombosemanagements, die Unschärfe in der Formulierung
der Leitlinie diene dem Schutz der Anwender vor möglichen juristischen
Konsequenzen, es sei zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen die bewährte
Wirkung von MTPS in Frage zu stellen. Allerdings gibt es offenbar
erhebliche Unterschiede in der Qualität der am Markt verfügbaren MTPS. Den
von Experten geforderten graduierten Druckverlauf - dieser sei von
entscheidender Bedeutung für die antithrombotische Wirkung - weisen in
einer aktuellen Untersuchung nur zwei der getesteten Modelle auf.

'Auf die Sorgfalt kommt es an', sagte Gabriele Manzke, Gesundheitsexpertin
aus Lünen. Verglichen mit den medikamentösen Optionen zur
Thromboseprophylaxe fielen die physikalisch wirksamen MTPS sachkostenseitig
kaum ins Gewicht. Durch eine sachgerechte Aufbereitung können die ohnehin
niedrigen Kosten noch weiter reduziert werden. Sachgerecht, so Manzke,
heißt MPG-konform. Dies sei eigentlich selbstverständlich, würde aber an
vielerorts nicht so praktiziert. Herstellerangaben, validierte Verfahren,
Einhaltung der RKI-Richtlinien, viele Aspekte sind bei der Aufbereitung zu
berücksichtigen. Nicht nur beim Waschen, auch bei der anschließenden
Trocknung sei das Fehlerpotential hoch, denn schon die falsche
Temperaturwahl beschädigt die Hightech-Fasern, aus denen MTPS gefertigt
werden. 'MTPS sind Medizinprodukte, keine Wäsche', stellte die Expertin
klar. Eine abschließende Kontrollinspektion nach erfolgter Aufbereitung sei
unerlässlich.

Genügt die Aufbereitung nicht den Erfordernissen des
Medizinproduktegesetzes (MPG), so entsteht ein Haftungsrisiko für den
Anwender und die Einrichtung. Dies erläuterte Rechtsanwalt Dr. Hubert Klein
aus Köln. Er forderte Klarheit für das Feld der Thromboseprophylaxe, die
Anwender seien verunsichert, schließlich gebe es zahlreiche mögliche
Konsequenzen eines anwenderseitigen Fehlverhaltens. Zivilrechtlich,
strafrechtlich, berufsrechtlich und auch arbeitsrechtlich droht bei Fehlern
in der Thromboseprophylaxe Ungemach.

Hinzu kommt die Ebene der Sorgfaltspflicht. 'Für Normalsterbliche kaum mehr
händelbar, das aus einem Fehlverhalten resultierende Haftungsrisiko ist
ebenso unübersichtlich wie real', mahnte Klein.

Wann also ist der Anwender auf der sicheren Seite? Klein empfiehlt - gerade
auch vor dem Hintergrund der vergleichsweise geringen Kosten von MTPS -
auch in Zukunft nicht auf MTPS zu verzichten. Es seien bereits
Schadenersatzfälle in der BRD anhängig, ein erster Fall in Potsdam sei
bereits zuungunsten der Klinik entschieden worden. Die Leitlinie geht im
März nächsten Jahres in Revision.

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Beatrice Hamberger
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