PresseKat - Klageabweisung IVD gegen iMakler

Klageabweisung IVD gegen iMakler

ID: 75463

Landgericht Frankfurt weist Klage des IVD gegen iMakler ab

(firmenpresse) - Geschäftsmodell des Provisionsmakler ist nicht schützenswert.

Bad Soden, 06. Mrz. 2009 – Im Verkündungstermin hat das Landgericht Frankfurt die Klage des Landesverbandes Nord des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) gegen die iMakler GmbH aus Bad Soden/Taunus in allen Punkten abgewiesen. Die Urteilsbegründung liegt schriftlich noch nicht vor. Das Gericht stärkt mit der Klageabweisung die Wahlmöglichkeiten des Verbrauchers auf dem Markt der Immobilienvermittlung.

Der iMakler GmbH sollte gerichtlich untersagt werden, so der Winsch des IVD, die von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen bei der Vermittlung von Wohnimmobilien als Maklertätigkeit zu bezeichnen.

Damit wollte der IVD in erster Linie sein traditionelles Geschäftsmodell des Provisionsmaklers gerichtlich schützen lassen. Diesem Ansinnen folgte das Gericht nicht. Es sieht die Bezeichnung als „Makler“ als insoweit nicht schützenswert an und kann eine mögliche Irreführung des Verbrauchers nicht erkennen. Das Gericht billigt dem Verbraucher sehr viel mehr Entscheidungsfähigkeit zu, als der Maklerverband IVD ihm zugestehen wollte.

Harald Blumenauer, Geschäftsführer der iMakler GmbH, erklärte zur Entscheidung des Gerichts: „Natürlich freue ich mich über die eindeutige Entscheidung des Gerichts. Die Wahlmöglichkeiten des mündigen Verbrauchers werden damit eindeutig gestärkt und der Provisionsmakler wird nicht zu einer gesetzlich schutzwürdigen Gattung erklärt.“ Das Gericht habe mit seiner Klageabweisung deutlich gemacht, dass auch der traditionelle Immobilienmakler sich dem Wettbewerb mit innovativen Modellen stellen müsse, was aus Verbrauchersicht außerordentlich zu begrüßen sei.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme am Finanz- und Immobilienmarkt bedeute die Möglichkeit, eine Wohnimmobilie über iMakler zu verkaufen, eine deutliche Ersparnis für den Verkäufer und eröffne ihm die Möglichkeit auch einen höheren Kaufpreis zu erzielen, erklärte Blumenauer weiter.





iMakler arbeitet abweichend von den klassischen Maklern nicht auf Grundlage eines traditionellen Maklervertrages, der eine hohe erfolg- und objektwertabhängige Provision, die insgesamt 6-7% des Kaufpreises betragen kann, vorsieht, sondern auf Basis eines Dienstleistungsvertrages mit einer um ein Vielfaches niedrigeren erfolgsunabhängigen Festpreisvergütung mit einem klar definierten Leistungsumfang.

Gerade bei der jetzigen Kreditvergabepolitik der Banken, ermögliche diese Entscheidung, so Harald Blumenauer, auf die Herausforderungen der gegenwärtigen und zukünftigen Situation flexibel und mit neuen Konzepten reagieren zu können.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

iMakler ist ein Maklerunternehmen mit einem bundesweit einzigartigen Konzept für private Immobilientransaktionen: Der Preis für die Maklerleistung fällt für den Verkäufer an und liegt bei einer einmaligen Pauschalgebühr von 995 Euro pro Angebot. Die marktübliche Erfolgsprovision für den Käufer und Verkäufer entfällt. Dabei setzt das Unternehmen auf eine intelligente Kombination aus Immobilienexpertise und Technikeffizienz. Die Maklerleistung umfasst: das Feststellen des Marktpreises durch einen unabhängigen Sachverständigen, die professionelle Präsentation des Angebotes und seine Verbreitung in geeigneten Medien, das Arrangieren der Besichtigungen sowie die Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer. Weiterführende Informationen: www.imakler.de



Leseranfragen:

iMakler GmbH
willkommen(at)imakler.de
Telefon 0800 44 22 330



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Datum: 06.03.2009 - 11:32 Uhr
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