PresseKat - Eine negative Schufa ist immer ein besonderes Ärgernis.

Eine negative Schufa ist immer ein besonderes Ärgernis.

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Alle Einträge bezüglich umstrittener Forderungen muss die Schufa löschen beziehungsweise sperren.

(firmenpresse) - Sogar die Eröffnung eines Girokontos wird oft von Banken in Folge eines negativen Schufa Eintrags abgelehnt. Daher sollte man immer versuchen, seinen Schufa Eintrag löschen zu lassen. Laut ihren eigenen Richtlinien, wird die Schufa den Eintrag löschen. Jedoch erleben Menschen immer wieder unliebsame Überraschungen bei einer Kontoeröffnung, weil das Schufa löschen nicht funktionierte. Daher sollte man lieber ab und zu seinen Schufa Eintrag löschen.

Schufa löschen
Mittels einer Eigenauskunft kann man seine Schufa prüfen. Diese kann man ganz bequem online gegen eine kleine Gebühr beantragen. Sollten sich bei der Überprüfung Zweifel ergeben, sollten Sie mit der Schufa in Kontakt treten und versuchen, die Schufa löschen. Notfalls kann man auch den Einträger beim Schufa löschen miteinbeziehen. Es kommt immer wieder zu Namensverwechselungen und Zahlendrehern. Kurzfristig ist immer ein Widerspruch oder ein Antrag seinen Schufa Eintrag löschen effektiv, da der Eintrag bis zur Überprüfung verborgen bleiben muss.

Seinen Schufa Eintrag löschen zu lassen kann durchaus kompliziert sein. Es kommt zunächst auf die Art der Eintragung an. Die Schufa hat unterschiedliche Löschgründe- und Fristen für verschiedene Vorfälle. Diese kann man in den Richtlinien auf der Internetpräsenz der Schufa nachlesen.
So müssen z.B. eidesstattliche Versicherungen nach drei Jahren automatisch gelöscht werden. Dabei ist es leider nicht relevant beim Schufa Eintrag löschen, ob die Forderung bezahlt wurde, oder nicht.
Bei nicht bezahlten Forderungen kann man die Schufa löschen, wenn die Forderungssumme nicht höher als 1000 Euro beträgt. Man kann den Schufa Eintrag löschen, wenn der Gläubiger binnen einem Monat seine Forderungen erhalten und eine "Erledigungserklärung" abgeben hat.
Ältere und höhere Forderungen bedürfen einer Einigung mit dem Gläubiger. Er muss der Schufa nämlich die Zahlung der Summe melden, sodass die Forderung zumindest als erledigt gelten kann. Dann kann man seinen Schufa Eintrag löschen.




Weiterhin gibt es einen rechtlichen Kniff, mit dem Sie einen Schufa Eintrag löschen lassen können. Meist teilen Banken der Schufa nämlich automatisch mit, das Girokonten gekündigt oder Kredite nicht gezahlt wurden. Dies verstößt nach Bundesdatenschutzgesetz gegen den Punkt der Interessenabwägung. Demnach müssen Banken nämlich in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Schufaeintragung notwendig ist und gegebenenfalls die Schufa löschen. Meist kann man durch das Berufen auf diesen Punkt seine Schufa löschen lassen.

Falls diese Punkte nicht erfolgreich sein sollten, bleibt fast immer nur noch der Weg zum Anwalt, um die Schufa löschen zu lassen. Dies kann jedoch ein sehr teures und langwieriges Verfahren werden. Es ist dann im Einzelfall zu überprüfen, ob es sich wirklich lohnt, soviel Geld und Kraft investieren möchte, um die Schufa löschen zu lassen. Auf der Webseite http://www.schufa-loeschen.info erfahren Sie, wie Sie sofort alle Ihre negativen Schufaeinträge löschen ohne einen Anwalt zu beauftragen.

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Datum: 31.10.2012 - 17:45 Uhr
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