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Globex: Update bezĂŒglich “Spin Out” von Chibougamau Independent Mines Inc.

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(firmenpresse) - Globex: Update bezĂŒglich “Spin Out” von Chibougamau Independent Mines Inc.

31. Oktober 2012

Rouyn-Noranda (Quebec, Kanada). GLOBEX MINING ENTERPRISES INC. (Toronto Stock Exchange: GMX; Frankfurt, Stuttgart, Berlin, MĂŒnchen, Xetra Stock Exchanges: G1M; International OTCQX: GLBXF) möchte seine AktionĂ€re bezĂŒglich des Arrangement-Plans auf dem Laufenden halten, demzufolge das „Spin Out“ der Aktien von Chibougamau Independent Mines Inc. (“CIM”) an die AktionĂ€re von Globex erfolgen wird.

Wie bereits berichtet, wurde im Rahmen einer außerordentlichen AktionĂ€rsversammlung am 19. Oktober 2012 der Sonderbeschluss zur Umsetzung des Arrangement-Plans von 99,95 % der Stimmanteile befĂŒrwortet. Am 24. Oktober 2012 hat der Oberste Gerichtshof in QuĂ©bec den Termin fĂŒr die Anhörung des von Globex eingebrachten Antrags auf den Erlass eines endgĂŒltigen Gerichtsbeschlusses in Bezug auf den Arrangement-Plan neu anberaumt. Eine Anhörung des Antrags auf den Erlass eines endgĂŒltigen Gerichtsbeschlusses durch den Obersten Gerichtshof in QuĂ©bec erfolgt dann, wenn: (i) Globex von der kanadischen Einkommensteuerbehörde einen steuerlichen Vorabbescheid erhĂ€lt, in dem bestĂ€tigt wird, dass das Arrangement als steuerbegĂŒnstige „Butterfly Reorganization“ gemĂ€ĂŸ kanadischem Einkommensteuergesetz gehandhabt wird, bei der CIM- oder Globex-AktionĂ€re, die ihre Aktien als Kapitalvermögen halten, keine wesentlichen Einkommensteuerabgaben laut kanadischem Gesetz zu leisten haben; (ii) CIM die BestĂ€tigung erhĂ€lt, dass die Aktien des Unternehmens bedingt zum Handel an der TSX Venture Exchange zugelassen werden; und (iii) Globex dem Gericht ein als „Fairness Option“ bezeichnetes Gutachten hinsichtlich des Arrangement-Plans ĂŒbermittelt. Globex ist zuversichtlich, dass der steuerliche Vorabbescheid von der Einkommensteuerbehörde und die BestĂ€tigung hinsichtlich der bedingten Zulassung der CIM-Aktien zum Handel an der Börse in KĂŒrze ĂŒbermittelt werden, wenngleich diesbezĂŒglich keine Garantie gegeben werden kann. Globex hat außerdem bereits Schritte unternommen, um dem Gericht ein entsprechendes Gutachten („Fairness Opinion“) in Bezug auf den Arrangement-Plan zukommen zu lassen.





Globex wird im Rahmen einer Pressemeldung den Termin der Anhörung zur Erteilung eines endgĂŒltigen Gerichtsbeschlusses bekannt geben, sobald dieser festgesetzt wurde. Globex geht davon aus, dass der Termin der Anhörung zur Erteilung des endgĂŒltigen Gerichtsbeschlusses Mitte November stattfinden wird. Es ist nicht zu erwarten, dass die Anberaumung eines neuen Anhörungstermins zu einem Aufschub des CIM-Spinouts fĂŒhren wird.

Eine Kopie des Gerichtsbeschlusses durch den Obersten Gerichtshof in QuĂ©bec ĂŒber die Anberaumung eines neuen Anhörungstermins finden Sie auf der Website von Globex. Weiters wird auch eine Kopie der Bekanntgabe des Termins der Anhörung auf der Website von Globex verfĂŒgbar sein, sobald dieser festgelegt wurde.


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President & CEO
Globex Mining Enterprises Inc.
86, 14th Street
Rouyn-Noranda, Quebec, Kanada J9X 2J1
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Fax: (819) 797-1470
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