PresseKat - Ummeldung bei Umzug: Rente zieht nicht automatisch mit

Ummeldung bei Umzug: Rente zieht nicht automatisch mit

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Ummeldung bei Umzug: Rente zieht nicht automatisch mit

(pressrelations) -
Egal, ob man in eine andere Straße oder eine andere Stadt zieht - Rentner sollten die neue Anschrift rechtzeitig dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Da-rauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin.

Im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung zahlt der Renten Service die Altersbe-züge auf die Konten der Rentenempfänger. Kommen Briefe mit dem Vermerk "unbe-kannt verzogen" an den Renten Service zurück, kann es sein, dass die Zahlung aus Sicherheitsgründen vorläufig eingestellt wird. Wer nach seinem Umzug feststellt, dass die Rente fehlt, sollte sich daher umgehend beim Renten Service melden und die ak-tuelle Anschrift mitteilen. Die Rente wird dann sofort wieder angewiesen. Formulare für die Adressänderung erhält man in den Postfilialen oder auch im Internet.

Wichtiger Tipp in Sachen Umzug: Wenn der Wohnsitz sogar über die Grenzen des bisherigen Heimatlandes hinaus verlegt werden soll, ist es ratsam, sich vor dem Um-zug ins Ausland an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu wenden und sich in einem persönlichen Gespräch über die Auswirkungen auf den Rentenbezug zu informieren.

Weitere Informationen gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 oder auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover .de.


Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover

Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
Postanschrift: 30875 Laatzen
Telefon 0511 829-2634
Telefax 0511 829-2635
presse(at)drv-bsh.de
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de



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Datum: 31.10.2012 - 10:15 Uhr
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