Verkehrsrecht / Aus für Bierbikes / ADAC: Alkohol passt nicht in den Straßenverkehr
(ots) - Nach einer Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 2012 dürfen die sogenannten
Bierbikes nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Die Partybikes
erfüllen nach dem Urteil der Richter nicht den straßenrechtlichen
Gemeingebrauch. Sie stellen vielmehr eine erlaubnispflichtige
Sondernutzung dar, da sie vorwiegend nicht zur Teilnahme am Verkehr,
sondern zu anderen Zwecken benutzt werden. Der ADAC hält die
Entscheidung schon deshalb für gerechtfertigt, weil Alkoholkonsum und
die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammenpassen.
Anhand des äußeren Erscheinungsbildes eines Bierbikes ist schon zu
erkennen, dass es weniger der Fortbewegung im Straßenverkehr dient,
als vielmehr dem geselligen Feiern mit Musik und Getränken. Bei den
Partybikes handelt es sich um eine Konstruktion, die etwa fünf Meter
lang, 2,30 Meter breit und 2,70 Meter hoch ist. Bis zu 16 Menschen
sitzen sich gegenüber und treten in die Pedale. Ein Fahrer lenkt und
bremst. Die Bikes sind mit einer Bierzapf- und Soundanlage
ausgestattet.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer(at)adac.de
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Datum: 08.10.2012 - 12:40 Uhr
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