Kindeswohl darf nicht verletzt werden
Kindeswohl darf nicht verletzt werden
(pressrelations) -
Zum durch die Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Beschneidung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:
Durch eine gesetzliche Regelung dürfen aus unserer Sicht keine Spielräume eröffnet werden, die das Kindeswohl erheblich verletzen. Jeder Gesetzesentwurf muss sich daher an folgenden fünf Kriterien messen lassen:
* eine ausreichende medizinische Ausbildung der Person, die eine Beschneidung vornehmen darf;
* die Vornahme einer lokalen Betäubung;
* eine umfassende Aufklärung der Eltern durch einen Mediziner über Art, Umfang und Folgen des Eingriffs;
* die Bescheinigung eines Mediziners, dass der Gesundheitszustand des Jungen eine Beschneidung erlaubt;
* ein "natürliches Vetorecht" älterer Jungen wie vom Deutschen Ethikrat gefordert.
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Datum: 04.10.2012 - 13:45 Uhr
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