Vermittler von geschlossenen Fonds müssen Provisionen offenlegen. Bundesgerichtshof stärkt erneut Anlegerschutz.
(firmenpresse) - Jena, 16. Februar 2009. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klar gestellt, dass auch Verkäufer und Vermittler von geschlossenen Fonds alle Rückvergütungen offenlegen müssen. Werden nicht sämtliche Provisionen mitgeteilt, hat der Anleger grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz. Damit drohen der Finanzbranche nach Auffassung von Anlegerschutzanwälten in diesem Jahr eine massive Klagewelle und hohe Schadenersatzforderungen.
"Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofes. Damit haben endlich Anleger aller geschlossenen Fonds nun die Chance, Schadenersatzansprüche gegen ihre Vermittler und Verkäufer wegen Falschberatung geltend zu machen", erklärt Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, PWB Rechtsanwälte Jena.
Da mögliche Ansprüche erst drei Jahre nach Bekanntwerden der Pflichtverletzung des Verkäufers/Vermittlers verjähren, haben auch Anleger, die vor mehr als drei Jahren eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds erworben haben, Chance auf Schadenersatz bzw. Rückabwicklung der Finanzgeschäfte, betont Beyer. Die BGH-Rechtsprechung lasse sich auf alle geschlossenen Fonds wie Film-, Schiffs- oder Immobilienfonds anwenden.
Nach dem Grundsatzurteil des BGH sind alle Rückvergütungen, wie Ausgabenaufschlag, einmalige Rückvergütungen oder auch Bestandsprovisionen dem Anleger zu nennen. Werden nicht sämtliche Provisionen, einschließlich der sog. Kickback-Zahlungen offen gelegt, hat der Anleger grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. " Der BGH stärkt mit seiner Entscheidung damit erneut den Anlegerschutz in Deutschland", freut sich Rechtsanwalt Beyer. "Damit wird den Fonds-Verkäufern endlich einen Riegel vorgeschoben, besonders die Fonds den Anlegern zu empfehlen, für die sie selbst hohe Rückvergütungen erhalten. Die BGH-Entscheidung sorgt für mehr Transparenz bei Anlageentscheidungen und führt zu einem deutlich besseren Anlegerschutz".
PWB Rechtsanwälte Jena ist überwiegend auf das Kapitalanlage-, Schadens- und das Opferrecht spezialisiert und vertritt sowohl private als auch insitutionelle Kapitalanleger in bzw. aus Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Portugal, Frankreich, Südafrika, Italien und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Kanzlei wird im JUVE-Handbuch 2005/2006, 2006/2007 und 2007/2008 als eine im Kapitalanlagerecht ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben.
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Erich Jeske
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