Nebenkostenabrechnung muss rechtzeitig abgeschickt werden
(firmenpresse) - Vermieter müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Nebenkosten einer Mietwohnung abrechnen, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet: Die Abrechnung muss innerhalb dieser Frist beim Mieter eintreffen. Rechtzeitiges Abschicken per Post gilt nicht als Beweis dafür, dass die Abrechnung auch rechtzeitig angekommen ist.
BGH, Az. VIII ZR 107/08
Langfassung:
Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Vermieter dazu, innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nebenkostenabrechnung anzufertigen. Schaffen sie dies nicht rechtzeitig, muss der Mieter die Nebenkosten-Nachforderung nicht bezahlen. Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung wies der Bundesgerichtshof jetzt darauf hin, dass die Abrechnung innerhalb der Frist nicht nur angefertigt, sondern beim Mieter eingetroffen sein muss. Ein Nachweis für das rechtzeitige Abschicken per Post ist kein Beweis für den rechtzeitigen Eingang. Der Fall: Nach Ende des Mietverhältnisses forderte ein Berliner Vermieter eine Nebenkostennachzahlung von seinem Mieter für die Abrechnung für 2004. Die Abrechnung war am 21.12.2005 nachweislich als Brief zur Post gegeben worden. Der Mieter behauptete nun, den Brief nicht bis zum Jahresende und damit nicht innerhalb der Abrechnungsfrist erhalten zu haben.
Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist beim Mieter eingegangen sein muss. Die Richter wiesen darauf hin, dass nach ihrer ständigen Rechtsprechung das rechtzeitige Abliefern eines Briefes auf der Post kein Beweis für dessen rechtzeitige Ankunft sei. Die Post werde als "Erfüllungsgehilfin" des Vermieters angesehen und ihre Verspätung müsse dieser verantworten. Da es hier also keinen Beweis dafür gab, dass der Brief innerhalb der 12-Monats-Frist angekommen war, konnte der Mieter die Nebenkostennachzahlung verweigern.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.01.2009, Az. VIII ZR 107/08
Die D.A.S., ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Das 1928 gegründete Unternehmen ist mittlerweile in insgesamt 16 europäischen Ländern vertreten. Seit drei Jahrzehnten betreibt die D.A.S. in Deutschland mit Erfolg auch das Kompositgeschäft und vermittelt damit Versicherungen für fast jede Lebenslage sowie Bausparen und Finanzdienstleistungen. Im Schutzbriefbereich ist die D.A.S. Marktführer unter den deutschen Versicherern im GDV. Im Jahr 2007 erzielte die D.A.S. Gruppe rund 1.210,6 Mio EUR an Beitragseinnahmen: 440,0 Mio EUR im Rechtsschutz im Inland, 525,4 Mio EUR im Rechtsschutz im Ausland; auf Schaden- und Unfallversicherungen entfielen 245,2 Mio EUR. Zum Jahresende 2007 waren bei der D.A.S. Gruppe in Deutschland insgesamt 1.531 Personen beschäftigt, davon im Innendienst 1.112, im angestellten Außendienst 419 und 93 Auszubildende. 1.469 Außendienst-Partner der D.A.S. sorgen für Beratung und Service vor Ort. Seit 1997 gehört die D.A.S. zur ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Europa und Deutschland.
HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610