(ots) - Die N24 Media GmbH hat als abgelehnte Bewerberin
die Auswahlentscheidung der Landeszentrale für Medien und
Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) bei der Vergabe der
Drittsendezeiten in SAT.1 gerichtlich beanstandet. Heute hat das
zuständige Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße der Klage
vollumfänglich stattgegeben und den Auswahl- und Zulassungsbescheid
der LMK aufgehoben.
Dr. Torsten Rossmann, Vorsitzender der N24 Media-Geschäftsführung:
"Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt und gehen davon aus, dass
sich die zuständige Landesmedienanstalt jetzt unvoreingenommen mit
unseren Formaten auseinandersetzt."
Die schriftliche Urteilsbegründung hat das Gericht für Oktober
angekündigt.
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