Die wichtigsten Rechts-Tipps fĂŒr private Bauherren auf einen Blick
(firmenpresse) - Essen, August 2012. Eigenheimbau bleibt im Trend â Niedrigzinsen und Wertsteigerungen sorgen fĂŒr eine bundesweit anspringende Kauf- und NeubautĂ€tigkeit. Paradiesische ZustĂ€nde? FĂŒr Banken sicherlich, nicht immer jedoch auch fĂŒr HĂ€uslebauer. Denn sobald die Finanzierung unter Dach und Fach ist, warten zahlreiche rechtliche TĂŒcken auf sie. Ob Bau- und Architektenrecht, GrundstĂŒcks- oder Nachbarrecht, juristische Grundkenntnisse sind auch fĂŒr den Bauherrn unerlĂ€sslich. Denn der von ihm beauftragte Architekt, der ja immer auch persönlich beteiligt beziehungsweise betroffen ist, ist kein Rechtsberater des Bauherrn (KG, Urteil vom 20.03.2006 â 24 U 48/05). Insofern mĂŒssen private Bauherren die Rechtslage kennen, nicht nur gegenĂŒber den am Bau Beteiligten, sondern auch gegenĂŒber ihren Nachbarn. Hier können Fehler hohe Zusatzkosten verursachen.
KĂŒnftige Eigenheimbesitzer mĂŒssen also nicht nur die geltenden Gesetze befolgen, sondern sich mit ihren Nachbarn arrangieren. Nachzulesen ist dies in den BauÂŹordnungen und den Nachbarrechtsgesetzen der jeweiligen LĂ€nder. âWer sich informiert, der entgeht unliebsamen rechtlichen Streitigkeiten mit Behörden und Nachbarn im Voraus, spart Arbeit und Geldâ, sagt Baurechtsspezialist Dr. Andreas Koenen, Inhaber der auf Baurecht spezialisierten Kanzlei KOENEN RECHTSANWĂLTE.
Bebauungsplan und Baugrundgutachten
ZukĂŒnftige Immobilienbesitzer sollten in jedem Fall â und zwar vor Abschluss des GrundstĂŒckskaufvertrages â den kommunalen Bebauungsplan sichten und eingehend prĂŒfen. Er regelt die Art der Bebauung, GröĂe, Höhe und maximal bebaubare FlĂ€che, Ab-standsflĂ€chen zum Nachbarn, Firstrichtung, Baulinien und Dachtraufhöhe, manchmal sogar auch weitere Details wie die Farbe der AuĂenfassade. In einfach gelagerten FĂ€llen geben die BauÂŹaufsichtsbehörden zwar Auskunft, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet sind. Erweist sich die Auskunft allerdings als falsch, haften diese behördlichen âBauberaterâ nur in seltenen AusnahmefĂ€llen. âBei schwierigeren Fragen greifen HĂ€uslebauer ohnehin auf Expertenrat zurĂŒck, und das kann ich nur dringend empfehlenâ, erklĂ€rt Koenen.
Beim Erwerb eines GrundstĂŒcks ist es in vielen FĂ€llen sinnvoll, eine Baugrunduntersuchung zu veranlassen. Denn das Baugrundrisiko, das bei Aushub und Bebaubarkeiten entsteht, trĂ€gt in der Regel der Bauherr. Bodenfeuchte, drĂŒckendes Grundwasser, Bodenvergiftungen oder nicht tragfĂ€hige Böden fĂŒhren immer wieder zu massiven SchĂ€den.
Bauvertrag
Bei Fehlern in der Planung und/oder der BauĂŒberwachung bilden die VertrĂ€ge mit den am Bau Beteiligten, insbesondere den Architekten, Fachplanern und den ausfĂŒhrenden Firmen, die Grundlage der dann vom Bauherrn durchzusetzenden AnsprĂŒche. âDer âguteâ Bauvertrag schĂŒtzt vor KostenĂŒberschreitungen und Bauzeitverzögerungen und erleichtert die Durchsetzung von MĂ€ngelrechten. Er schont damit Portemonnaie und Nervenâ, erlĂ€utert Baurechtsspezialist Koenen. Idealerweise enthĂ€lt er eindeutige Leistungsbeschreibungen und verbindliche Preise. Jede Abweichung kann ansonsten AnsprĂŒche insbesondere bei den Bauunternehmen auslösen. Der Bauvertrag sollte zudem einen verbindlichen Fertigstellungs- und möglichst auch Zwischentermin beinhalten. Auch eine förmliche Abnahme sollte vertraglich vereinbart werden. âEin Vertragscheck oder gar dessen Gestaltung durch einen BauÂŹrechtsspezialisten ist sinnvoll und verringert die Risiken deutlichâ, rĂ€t Koenen.
Baukontrolle und MĂ€ngelrĂŒge
Kontrollieren unabhĂ€ngige, vom Bauherrn beauftragte Gutachter wĂ€hrend der Bauzeit den Baufortschritt, werden MĂ€ngel rechtzeitig erkannt, und der Bauherr erlebt bei der Abnahme keine bösen Ăberraschungen. Zudem hat der baubegleitende Gutachter gegenĂŒber Architekt und Handwerker auch disziplinierende Wirkung. Auch die förmliche Abnahme sollte mit einem qualifizierten Gutachter durchgefĂŒhrt werden. Nur so ist gewĂ€hrleistet, dass alle sichtbaren MĂ€ngel festgestellt und protokolliert werden. Werden wesentliche MĂ€ngel oder eine Vielzahl teils auch unwesentlicher MĂ€ngel festgestellt, sollte die Abnahme verweigert werden. Dies hat unter anderem zur Folge, dass nach wie vor der Bauunternehmer verpflichtet ist, die Mangelfreiheit des Bauwerks zu beweisen und nicht umgekehrt, was nach Abnahme der Fall wĂ€re.
âDies alles wirkt zwar aufwendig und teuer. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken jedoch, die ein Bauherr ohne entsprechende VorsichtsmaĂnahmen eingeht, sind nicht selten existentiell. Deshalb sollten auch private Bauherren auf die frĂŒhe Einbindung eines âSonder-fachmanns Rechtâ nicht verzichtenâ, resĂŒmiert Koenen.
KOENEN RECHTSANWĂLTE ist eine ausschlieĂlich auf Baurecht spezialisierte AnwaltsÂŹkanzlei. Ein Team von derzeit acht BauanwĂ€lten, die an den Standorten Essen, Hannover, MĂŒnster und Bielefeld standortĂŒbergreifend tĂ€tig sind, bietet neben auĂergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung auch bau-beÂŹgleiÂŹtende RechtsÂŹberatung an, und zwar von Beginn an, d.h. der Grundlagenermittlung bis zur Bau-ausÂŹfĂŒhrung und Abrechnung. GeÂŹwerbÂŹÂŹliche und private BauÂŹherren zĂ€hlen ebenso zu den Mandanten wie BauÂŹunterÂŹnehmer, BautrĂ€ger, ArchiÂŹtekten und Ingenieure.
Von anderen Anwaltskanzleien unterscheidet sich das von dem Baurechtsspezialisten Dr. Andreas Koenen gegrĂŒndete AnÂŹwaltsunternehmen vor allem durch seine konsequente SpeÂŹziaÂŹlisierung.
Seit 2004 wird KOENEN RECHTSANWĂLTE im âJUVE-Handbuch â Wirtschaftskanzleienâ und im Handbuch âKanzleien in Deutschlandâ unter den fĂŒhrenden Anwaltskanzleien gelistet und â nicht zuletzt wegen der âbaubegleitenden, frĂŒh einsetzenden Rundumbetreuungâ â empfohlen.
Borgmeier Public Relations, Walter Hasenclever/Friederike Ball, Lange Str. 112, 27749 Delmenhorst, Telefon: 04221-9345-610/611, Telefax: 04221-15 20 50, hasenclever(at)borgmeier.de / ball(at)borgmeier.de