(ots) - Entgegen Zeitungsberichten hat sich der Bundestag
noch nicht mit der Frage befasst, ob und unter welchen
Voraussetzungen der Einbau eines Unfalldatenspeichers in
Neufahrzeugen vorgeschrieben werden soll. Vielmehr wird in Brüssel
darüber diskutiert, unter welchen formalen Voraussetzungen ein
solcher Recorder zugelassen werden könnte. Angesichts der erheblichen
Kosten für diese Blackbox hält der ADAC die verbindliche Ausrüstung
aller Neufahrzeugen für unverhältnismäßig.
Die bloße Anwesenheit eines Unfalldatenspeichers im Privatfahrzeug
bewirkt noch keine Verhaltensänderung im Straßenverkehr.
Untersuchungen in Fahrzeugflotten mit ständig wechselnden Fahrern
können nicht verallgemeinert und auf Privatfahrzeuge übertragen
werden. Auch können nur einige Informationen aufgezeichnet werden,
die zum Teil schon heute auf Steuergeräten des Airbags oder ABS
gespeichert werden. Das Missachten einer roten Ampel oder ein
Spurwechsel können nicht erfasst werden. Aber gerade diese Fragen
sind in den etwa drei Prozent der Unfälle mit unklarem Hergang offen.
Die Einführung eines zentralen Fahrzeugdatenspeichers könnte zudem
Begehrlichkeiten von Polizei und Ordnungsbehörden wecken, diese Daten
auch im Rahmen von Fahrzeugkontrollen auszuwerten und gegen den
Fahrer zu verwenden. Außerdem würde die verpflichtende Einführung des
Unfalldatenspeichers das Grundrecht, sich nicht selbst belasten zu
müssen, für die Autofahrer aufheben. Gleichwohl kann schon heute
jeder Fahrzeugbesitzer freiwillig solche Daten durch den Einbau einer
Blackbox speichern.
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