Brandenburgisches Arztrecht über USB-CARD einsehbar
(firmenpresse) - Neue Medien halten Einzug in die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB): Pünktlich zu Beginn des neuen Jahres stellt die Kammer ihren Info-Stick (USB-Memorystick, der in eine Karte integriert ist) vor. Auf diesem sind alle für die brandenburgischen Ärzte wichtigen Informationen zu ihrer Berufsausübung gespeichert und können bequem am Computer eingesehen werden.
"Direkter Zugriff auf alle Verordnungen und Gesetze, die das Arztrecht betreffen – das möchten wir den Medizinern ermöglichen. Im Zeitalter von modernen Medien hat auch die Kammer den Schritt hin zur elektronischen Kommunikation getan. Die Internetseite www.laekb.de ist dabei eine Möglichkeit, sich über Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Mit dem Info-Stick kann auf die Daten auch ohne Internetzugang zugegriffen werden", erklärt Präsident Dr. Udo Wolter die Idee.
Jeder Mediziner, der sich ab dem 1. Januar 2009 neu im Berufsregister der LÄKB eintragen lässt, erhält den praktischen Memorystick im Kreditkartenformat. Darauf befinden sich unter anderem die Berufs- oder Weiterbildungsordnung der Kammer. Mit Hilfe von regelmäßigen Updates bleiben Brandenburgs Ärzte auch nach Gesetzesänderungen über ihr Arztrecht auf dem neuesten Stand.
"Für den Umgang mit den Patienten ist es wichtig, dass die Mediziner über ihr Berufsrecht unterrichtet sind. Gerade für die Kollegen, die sich ehrenamtlich in den Ausschüssen der LÄKB oder der Kammerversammlung selbst engagieren, bildet der Info-Stick eine gute Arbeitsgrundlage", so Dr. Wolter weiter. Das rote Sonderheft Arztrecht im Land Brandenburg - Vorgänger der USB-Card - war durch zahlreiche Änderungen im Laufe der Jahre nicht mehr aktuell. Statt einer weiteren Auflage des Heftes nutzt die Kammer nun die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation.
Hintergrund:
Die LÄKB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gegründet wurde sie im Jahr 1990 und hat seitdem ihren Sitz im südbrandenburgischen Cottbus. Ihr sind vom zuständigen Landesgesetzgeber Aufgaben übertragen, die sie im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung erfüllt. Dazu gehören unter anderem der Erlass der Berufsordnung und deren Überwachung oder die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.
Landesärztekammer Brandenburg
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