(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk und der
Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge fordern
uneingeschränkte Rechte für Flüchtlingskinder in Deutschland.
"Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge gehören in den Schutzbereich
der Kinder- und Jugendhilfe" betont der Bundesgeschäftsführer des
Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann. "Wir müssen aber
feststellen, dass trotz bestehender gesetzlicher Regelungen nicht in
allen Bundesländern junge Flüchtlinge angemessen versorgt und
untergebracht werden. Noch immer wird die verpflichtende Inobhutnahme
von unbegleiteten Minderjährigen nicht überall in Deutschland
angewandt. Hier müssen die Bundesländer Flüchtlingskindern endlich
den ihnen zustehenden vollen Schutz der UN-Kinderrechtskonvention und
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zukommen lassen" so Hofmann
weiter.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat vor kurzem in einem
Beschluss darauf hingewiesen, dass das Ausländerrecht keine
Einschränkungen bei der Inobhutnahme und Leistungsgewährung der
Jugendhilfe darstellt. "Es ist vollkommen unverständlich, dass einige
Bundesländer, die diesem Beschluss zugestimmt haben, dies bislang
weitgehend verweigern" erklärt Thomas Berthold, wissenschaftlicher
Referent beim Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige
Flüchtlinge. "So werden beispielsweise in Bayern unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge in Sammelunterkünften untergebracht, die
überhaupt nicht den Standards der Jugendhilfe entsprechen. Der
Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz bedeutet, dass in
den relevanten Kommunen ausreichende Kapazitäten zur Inobhutnahme zur
Verfügung stehen müssen, in denen ein qualifiziertes
Aufnahmeverfahren, das sogenannte Clearingverfahren, stattfinden
kann. Dies muss durch die Bundesländer aufgrund des Beschlusses
umgesetzt werden" so Berthold weiter.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat zudem die
Zuständigkeit durch das jeweilige örtliche Jugendamt betont. Damit
wird klargestellt, dass Weiterleitungen in andere Kommunen oder gar
Rücküberstellungen durch die Bundespolizei nicht gesetzeskonform
sind. Jugendämter sind demnach aufgefordert, unbegleitete
Minderjährige unmittelbar in Obhut zu nehmen und nicht an
Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber weiterzuleiten. Auch die
Praxis der Bundespolizei, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
nicht dem Jugendamt zuzuführen, widerspricht diesem Beschluss.
Weitere Informationen und eine gemeinsame Stellungnahme des
Deutschen Kinderhilfswerkes und des Bundesfachverbandes Unbegleitete
Minderjährige Flüchtlinge unter www.b-umf.de und www.dkhw.de.
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