PresseKat - SEPA-Lastschrift: Schutz vor Belastung durch Insolvenzverwalter

SEPA-Lastschrift: Schutz vor Belastung durch Insolvenzverwalter

ID: 683950

Bremer Inkasso GmbH: Jetzt auf SEPA-Lastschriftverfahren
umstellen
Bernd Drumann, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Bremer Inkasso GmbH, rĂ€t, jetzt auf SEPA-Lastschriftverfahren umzustellen, möchte man bei einer eventuellen Insolvenz eines Kunden nicht sein blaues Wunder erleben.

(firmenpresse) - Bezahlt ein Kunde immer schön regelmĂ€ĂŸig im Lastschriftverfahren seine Rechnungen und werden diese auch nicht unverzĂŒglich mangels Deckung durch die Bank des Schuldners zurĂŒckbelastet, konnte man als Unternehmer bislang annehmen, dass die Zahlung sicher bewirkt war. Der scheinbar erfolgte Ausgleich der Rechnung kann sich allerdings schnell auch noch Monate nach erfolgter Gutschrift als Trugschluss erweisen. Kommt es nĂ€mlich zu einem Insolvenzverfahren des Kunden, kann der vorlĂ€ufig eingesetzte Insolvenzverwalter alle Lastschriften mit einer Frist von 6 Wochen nach Zugang des letzten Rechnungsabschlusses, zurĂŒckbuchen. „DafĂŒr brauchte der vorlĂ€ufige Insolvenzverwalter bislang nicht einmal eine BegrĂŒndung“, so Bernd Drumann, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Bremer Inkasso GmbH.

„Es kam auch bei unseren Kunden in der Vergangenheit nicht selten vor, dass diese durch – vom vorlĂ€ufigen Insolvenzverwalter ausgelöste – RĂŒcklastschriften, ĂŒberrascht wurden. Dabei ist mir der Fall eines TeehĂ€ndlers in Erinnerung, der seinen Kunden jede Woche mit Tee beliefert hat. Mit ihm war vereinbart, dass jede Woche im Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht wird. Alles hat ĂŒber Jahre wunderbar geklappt. Als ĂŒber das Vermögen des Kunden das vorlĂ€ufige Insolvenzverfahren angeordnet wurde, hat der vorlĂ€ufige Insolvenzverwalter jedoch kurzerhand die Abbuchungen der letzten 4 œ Monate, also fĂŒr rd. 18 Teelieferungen zurĂŒckbelastet. Das war fĂŒr den TeehĂ€ndler ein herber RĂŒckschlag.“, so der Inkassoexperte aus Bremen.

Diese Praxis hat der BGH in seiner Entscheidung vom 20.07.2010 (XI ZR 236/07) – allerdings zunĂ€chst nur in Bezug auf SEPA-Lastschriften – fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt. Auch die „normale“ EinziehungsermĂ€chtigungslastschrift dĂŒrfte auf der Grundlage neuer Lastschrift-Bedingungen der Banken und Sparkassen nunmehr (weitgehend) insolvenzfest sein. Jedoch rĂ€t Drumann trotz zusĂ€tzlichen Aufwands vorsorglich zur Umstellung auf die ohnehin zukunftstrĂ€chtigere SEPA-Basis-Lastschrift, um sich vor Überraschungen zu schĂŒtzen.





Um SEPA-Lastschriften einziehen zu können, ist in der Regel neben der Vereinbarung mit dem Kunden eine Vereinbarung mit der Hausbank ĂŒber den Einzug von Forderungen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zu treffen. Will man bestehende Lastschriften zukĂŒnftig als SEPA-Lastschrift ausfĂŒhren, sind in der Regel eine ErgĂ€nzung um BIC (internationale Bankleitzahl) und IBAN (internationale Kontonummer) sowie eine Information des Kunden ĂŒber die Umstellung, die GlĂ€ubiger- und die Mandatskennung nötig. Eine neue Lastschriftvereinbarung mit den Kunden ist hingegen meist nicht erforderlich, weil die bestehenden Vereinbarungen nach den Bankbedingungen kĂŒnftig regelmĂ€ĂŸig zugleich als SEPA-Mandat gelten. Zur Absicherung mag ein neues, ausdrĂŒckliches SEPA-Mandat gleichwohl ratsam sein. „Neue Vereinbarungen sollten jedenfalls ausdrĂŒcklich ein SEPA-Lastschriftmandat (bzw. ein sogenanntes Kombi-Mandat) enthalten“, so Drumann abschließend.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische UnterstĂŒtzung im Bereich des Forderungseinzugs. Bundesweit und international nehmen seit Jahren Industrie- und Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Verlage, Banken, Steuerberater, Ärzte und auch Privat-personen die Dienstleistung des Inkassounternehmens in Anspruch. Das 1984 von Bernd Drumann gegrĂŒndete Einzelunternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tĂ€tig. Aktuell sind ca. 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale der Bremer Inkasso GmbH beschĂ€ftigt. Das Unternehmen bietet seinen Mandanten faire und transparente Konditionen. Die Sachbearbeitung bei der Bremer Inkasso GmbH erfolgt ĂŒberwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Etwa 70 Prozent der erteilten InkassoauftrĂ€ge werden so schon vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund qualita-tiv hoher Standards erhielt die Bremer Inkasso GmbH vom TÜV in 2010 das Zertifikat „GeprĂŒftes In-kasso“ und ist zudem Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.



Leseranfragen:

Bremer Inkasso GmbH
Eva-K. Möller
Norderoog 1, 28259 Bremen
Tel. +49 (0)421-84106-25
Fax +49 (0)421-84106-21
E-Mail : moeller(at)bremer-inkasso.de



PresseKontakt / Agentur:

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Eva-K. Möller
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Datum: 19.07.2012 - 14:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Eva-Kathrin Möller
Stadt:

Bremen


Telefon: 0421/84106-25

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.07.2012
Anmerkungen:
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