BIETERVERFAHREN! AM 27. Juli 2012
Das Höchstgebot entscheidet
(firmenpresse) - Einfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten in Puttgarden auf Fehmarn
Baujahr 1952, Wohnfläche ca. 126,00 qm, Grundstück ca. 315,00 qm
Das Immobilienbieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung. Gegen Gebot heißt einfach nur, dass Sie als Interessent ein Gebot für dieses Haus abgeben und dieses unter Umständen so günstig wie bei einer Auktion oder einer Versteigerung erwerben können.
Am Ende des Verfahrens steht kein Zuschlag, sondern eine ganz normale notarielle Kaufabwicklung zum Höchstgebot, wenn der Eigentümer dieses akzeptiert. Selbstverständlich werden alle, die Gebote abgegeben haben und nicht zum Zuge gekommen sind von uns informiert.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Immobilien-Fuxx GmbH unter Tel. 04371 / 50 23 90.
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André Jörns
Landkirchener Weg 1
23769 Fehmarn / OT Burg
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Datum: 17.07.2012 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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