Huber: Bayerische Initiativen im Bundesrat erfolgreich - Patientenrechte erweitert
(pressrelations) -
Finanzierung der KrankenhÀuser verbessert
Tierschutz gestÀrkt
1. Patientenrechte erweitert
Bayern hat sich erfolgreich im Bundesrat fĂŒr die StĂ€rkung der Patientenrechte eingesetzt. Alle vier Anliegen des Gesundheitsministeriums haben eine Mehrheit im Bundesrat erhalten. Dies betonte der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber anlĂ€sslich der Bundesratsbehandlung des Patientenrechtegesetzes. "Patienten sind keine Bittsteller, sie sind neben den Ărzten und Krankenkassen die dritte Kraft im Gesundheitswesen. Nur der gut informierte Patient kann selbstverantwortlich ĂŒber die eigene Therapie mitentscheiden", so Huber. Auf Initiative Bayerns fordert der Bundesrat eine Bund-LĂ€nder-Arbeitsgruppe zur PrĂŒfung eines PatientenentschĂ€digungsfonds, mehr Fördergelder fĂŒr die UnabhĂ€ngige Patientenberatung, einen anlassbezogenen Patientenbrief und Stimmrecht fĂŒr Patientenorganisationen bei BeschlĂŒssen des Gemeinsamen Bundesausschusses in Verfahrensfragen (GBA).
PatientenentschÀdigungsfonds
FĂŒr Patientinnen und Patienten, die vor Gericht SchadensersatzansprĂŒche wegen Ă€rztlicher Behandlungsfehler geltend machen, kann die Beweissituation im Einzelfall schwierig sein. Huber: "Wesentliches Ziel des Fonds ist, Patienten unbĂŒrokratisch zu unterstĂŒtzen." Der Fonds kann sich etwa um FĂ€lle kĂŒmmern, in denen Behandlungsfehler trotz konkreter Anhaltspunkte nicht nachweisbar sind. AuĂerdem könnte er Patienten mit schweren schicksalshaften KrankheitsverlĂ€ufen finanziell unterstĂŒtzen. Eine Arbeitsgruppe aus Bund und LĂ€ndern soll sich nun um die Umsetzung und die Ausgestaltung kĂŒmmern.
UnabhÀngige Patientenberatung
Um das Informationsangebot fĂŒr Patientinnen und Patienten zu verbessern, soll die Fördersumme fĂŒr die UnabhĂ€ngige Patientenberatung von derzeit 5,2 auf 10,4 Millionen Euro im Jahr 2013 erhöht werden. "Damit kommen wir unserem Ziel, eine Beratungsstelle pro Regierungsbezirk, nĂ€her", betonte Huber.
Anlassbezogener Patientenbrief
Daneben soll es zukĂŒnftig einen gesetzlichen Anspruch auf einen sogenannten anlassbezogenen Patientenbrief geben zusĂ€tzlich zum Ă€rztlichen Informations- und AufklĂ€rungsgesprĂ€ch. Huber: "Im Mittelpunkt unserer Ăberlegungen steht der mĂŒndige Patient." Auf Wunsch des Patienten sollen in verstĂ€ndlicher Sprache die Diagnose, die Behandlung sowie Behandlungs- und Therapieempfehlungen erlĂ€utert werden.
StÀrkung der Patientenbeteiligung
Patientenvertretern soll im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ein Stimmrecht in Verfahrensfragen eingerĂ€umt werden. "Wir wollen, dass die Patienten stĂ€rker als bisher die Möglichkeit haben, direkt an Entscheidungen mitzuwirken, die sie unmittelbar betreffen", so Huber. Der GBA trifft wichtige Entscheidungen zur Patientenversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Insbesondere legt er fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung ĂŒbernommen werden.
2. Finanzierung der KrankenhÀuser verbessert
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat sich im Rahmen des Verfahrens zum Psychiatrie-Entgeltgesetz entschieden fĂŒr die Belange der KrankenhĂ€user eingesetzt. Ziel ist insbesondere eine zeitnahe und zukunftsfĂ€hige Finanzierung der KrankenhĂ€user. Huber: "Bayerns KrankenhĂ€user sind Garant einer hochwertigen medizinischen Versorgung in Bayern. Wir mĂŒssen deshalb die wirtschaftliche Situation der KrankenhĂ€user auf lange Sicht verbessern." In den Jahren 2012 bis 2014 werden KrankenhĂ€user zusĂ€tzlich Mittel in Höhe von bis zu 630 Millionen Euro erhalten. Bereits im Jahr 2012 stehen den KrankenhĂ€usern zum Ausgleich von Tarifsteigerungen 280 Millionen Euro zur VerfĂŒgung. FĂŒr Bayern bedeutet das eine finanzielle Besserstellung in einem Rahmen von etwa 43 Millionen Euro. Diese kommen auch den KrankenhĂ€usern im lĂ€ndlichen Raum zu Gute. "Das kann aber nur ein Zwischenschritt sein. Um die hohe QualitĂ€t der bayerischen KrankenhĂ€user zu erhalten, wird sich Bayern auf Bundesebene auch kĂŒnftig mit Nachdruck fĂŒr eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung einsetzen", so Huber. Hierzu wird das Gesundheitsministerium eine Initiative vorbereiten, um insbesondere die Absenkung des Preisniveaus bei Fallzahlsteigerungen in den KrankenhĂ€usern (Degressionsregelung fĂŒr den Basisfallwert bei Leistungsausweitungen) abzuschaffen sowie die in den KrankenhĂ€usern anfallenden Kostensteigerungen, z.B. Tarifsteigerungen, besser zu berĂŒcksichtigen. Damit soll vor allem auch der wirtschaftliche Betrieb von KrankenhĂ€user im lĂ€ndlichen Raum gesichert werden.
3. Tierschutz gestÀrkt
Zur weiteren StĂ€rkung des Tierschutzes stimmte Bayern auch fĂŒr das Ănderungsgesetz der Bundesregierung zum Tierschutzgesetz, das unter anderem das Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd vorsieht. Auf Initiative Bayerns wurde vom Bund gefordert, bis 2017 praktisch umsetzbare Alternativen zur betĂ€ubungslosen Kastration von Ferkeln insbesondere fĂŒr kleine land- und fleischwirtschaftliche Betriebe zu entwickeln. AuĂerdem hat Bayern im Bundesrat weitere VerbesserungsvorschlĂ€ge fĂŒr den Tierschutz unterstĂŒtzt. So sollen Ausnahmegenehmigungen zum SchĂ€chten nur noch unter strengeren Auflagen möglich sein. Auch das Klonen von Tieren fĂŒr landwirtschaftliche Zwecke oder Tierversuche an Menschenaffen werden von Bayern abgelehnt.
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