PresseKat - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Kindergeldanspruch nach Rückkehr zur alten Pendlerpauschale

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Kindergeldanspruch nach Rückkehr zur alten Pendlerpauschale prüfen

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Für Millionen Pendler war es die lang ersehnte Nachricht: Die alte Pendlerpauschale gilt wieder – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2007. Nun stehen vielen Rückerstattungen vom Finanzamt ins Haus. Darüber hinaus können zusätzlich Ansprüche auf Kindergeld, Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie entstehen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein, aufmerksam. So stehen Familien und Arbeitnehmern Zulagen und Prämien in Höhe von mehreren hundert Euro zusätzlich zu. Allein beim Kindergeld für Kinder über 18, die in der Ausbildung sind, geht es um 1.848 Euro pro Jahr.

(firmenpresse) - Kindergeld für Kinder in der Ausbildung
Die Kürzung der Pendlerpauschale führte in einigen Fällen zur Streichung des Kindergeldes. Dies betraf Familien mit Kindern, die älter als 18 und in der Ausbildung sind. Der Grund: Weil die Pendlerpauschale geringer ist, haben Familienkassen geringere Werbungskosten und dadurch höhere Einkommen bei den Kindern angesetzt. Nicht selten wurde dadurch der Grenzbetrag der Einkünfte des Kindes von 7.680 Euro pro Jahr überschritten. Die Folge: Der Anspruch auf Kindergeld ist entfallen.

Mit der Rückkehr zur alten Pendlerpauschale lohnt es sich, den Anspruch neu zu prüfen. Ist das steuerpflichtige Einkommen des Kindes durch die Berücksichtigung des kompletten Arbeitsweges unter dem Grenzbetrag, steht der Familie Kindergeld zu. Konkret geht es um 3.696 Euro, die für 2007 und 2008 nachgezahlt werden müssten. Kindergeld gibt es für Kinder bis 25 Jahre, die sich in der Ausbildung befinden und deren steuerpflichtiges Einkommen unter 7.680 Euro liegt.

Weitere Ansprüche auf Zulagen möglich
Darüber hinaus können durch die Neuberechnung des steuerpflichtigen Einkommens bei Arbeitnehmern Ansprüche auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie entstehen. Nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. haben viele Berufstätige beide Zulagen nicht beantragt, weil sie nach der Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer nicht mehr unter die geltenden Einkommensteuergrenzen fallen. Wird der Weg zur Arbeit aber – wie jetzt nach dem Karlsruher Urteil beschlossen – ab dem 1. Kilometer anerkannt, verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Zahlreiche Pendler erfüllen damit doch noch die Voraussetzungen und können die Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie für 2007 noch nachträglich beantragen.

Das Problem für Laien: Aus dem Steuerbescheid ist nicht klar ersichtlich, ob Anspruch besteht. Deshalb lohnt es sich, Rat von Fachleuten einzuholen. Die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. prüfen im Rahmen einer Mitgliedschaft, ob es Sinn macht, im Nachgang Kindergeld, Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage neu zu beantragen.






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Datum: 12.12.2008 - 11:21 Uhr
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Freigabedatum: 12.12.2008

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