PresseKat - Arbeitnehmerdatenschutzgesetz im Winterschlaf?

Arbeitnehmerdatenschutzgesetz im Winterschlaf?

ID: 66903

Neun Monate nach den Skandalen bei Lidl & Co. hat die Bundesregierung den Arbeitnehmerdatenschutz ad acta gelegt. Diesen Eindruck hatten die Experten des BvD-Arbeitskreises „Datenschutz in Recht und Praxis“ auf ihrem Treffen am vergangenen Wochenende in Kempten.

(firmenpresse) - In den Zeiten medialer Aufmerksamkeit fĂŒr das Thema „MitarbeiterĂŒberwachung“ hatte die Regierung die Notwendigkeit moderner bereichsspezifischer Datenschutzregelungen im ArbeitsverhĂ€ltnis anerkannt. Sie wollte â€žĂŒber konkrete EinzelfĂ€lle hinaus auch kĂŒnftig die arbeitsrechtliche Flankierung der weiteren technischen VerĂ€nderungen in der Arbeitswelt unterstĂŒtzen.“

„Bei diesen allgemeinen AnkĂŒndigungen ist es geblieben“, meint Dieter Ehrenschwender, Vorstandsmitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und Sprecher des Arbeitskreises, der im September einen detaillierten Entwurf fĂŒr ein „Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im ArbeitsverhĂ€ltnis“ vorgelegt hatte. „Die vielfĂ€ltigen Initiativen fĂŒr eine eigenstĂ€ndige gesetzliche Regelung wurden bisher als unnötig abgelehnt. Die Regelung einzelner Aspekte im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ist unserer Meinung nach der falsche Weg. Aber nicht einmal darĂŒber wird momentan verhandelt.“

In der Tat blenden die aktuellen Gesetzesvorhaben den Datenschutz im ArbeitsverhÀltnis aus: VorschlÀge zum Umgang mit Bewerberdaten, zur Kontrolle der E-Mail- und Internetnutzung im Unternehmen oder zur Datenschutzkontrolle beim Betriebsrat sucht man ebenso vergebens wie Vorgaben zu Mitarbeiterdaten im Konzernverbund.

Dabei hatten sich der Bundesrat und zuletzt die SPD-Bundestagsfraktion deutlich fĂŒr ĂŒbersichtliche gesetzliche Regelungen im Arbeitnehmerdatenschutz ausgesprochen.

„Nach unserer Meinung ist eine erfolgreiche und nachhaltige Verwirklichung des BeschĂ€ftigtendatenschutzes nur möglich, wenn es eine eigenstĂ€ndige, umfassende und einfach handhabbare gesetzliche Regelung gibt“, meint Dieter Ehrenschwender weiter. „Vielleicht ist das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz aus WahlkampfgrĂŒnden in den Winterschlaf geschickt worden. Wir werden das Thema im Interesse der Betroffenen nicht ruhen lassen.“



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der BvD-Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ erarbeitet aktiv VorschlĂ€ge zur Verbesserung des Datenschutzes in Deutschland. Dies kann sowohl durch VorschlĂ€ge zu GesetzesĂ€nderungen, zu neuen Gesetzen oder auch durch Stellungnahmen zu aktuellen Datenschutzproblemen und deren Lösung sein.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hat seinen Sitz in Berlin. Seine ca. 460 Mitglieder sind als interne oder externe Datenschutzbeauftragte in mehr als 2000 Unternehmen und Behörden bestellt.
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Budapester Straße 31
10787 Berlin

Internet: http://www.bvdnet.de
E-Mail: bvd-geschaeftsstelle(at)bvdnet.de

Telefon: (030) 21964397
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Datum: 05.12.2008 - 18:51 Uhr
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Freigabedatum: 05.12.2008

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