(ots) - Stuttgart, Mainz. In ihren jeweiligen
Kabinettssitzungen am 26. Juni 2012 haben die Landesregierungen von
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz den Entwurf eines
überarbeiteten Staatsvertrages über den Südwestrundfunk (SWR)
beraten. Die Eckpunkte sind inzwischen dem SWR übermittelt worden.
Der Intendant des SWR, Peter Boudgoust, begrüßt die Grundausrichtung
des Novellierungsentwurfs, insbesondere
-die Anpassung des Auftrags des SWR an die aktuellen
Entwicklungen und gesetzlichen Regelungen, -die nachhaltige
Flexibilisierung der Organisationsstrukturen des SWR, -die Stärkung
der binnenpluralen Kontrolle des SWR sowie -die unverändert wichtige
Verwurzelung des SWR in Land und Region.
Hierdurch, so Boudgoust, werde die Wettbewerbsfähigkeit des
Südwestrundfunks auch für die zukünftigen Entwicklungen im
Medienbereich gestärkt, zugleich die regionale Verankerung sowie die
identitätsstiftende Wirkung des Senders betont. In einzelnen
Regelungspunkten sieht der SWR indessen noch Erörterungsbedarf.
Boudgoust geht davon aus, dass der SWR im Rahmen der üblichen
Anhörungen Gelegenheit gegeben wird, seine Positionen zu diesen
Fragen in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
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Wolfgang Utz, Tel 0711/929-11030, wolfgang.utz(at)swr.de